Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-12
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Vorneweg möchte ich meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Vorstandsmitglied des Vereins zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. Das ist eine SRO, der sehr viele freiberufliche Anwälte, Notare und Vermögensverwalter angeschlossen sind und die auch Aufgaben im Bereich der Umsetzung der Geldwäschereigesetzgebung übernimmt. Aus meiner Sicht ist die Praktikabilität von Regulierungen, die wir hier beschliessen, ein grosses Anliegen; ich werde bei einigen Punkten darauf zurückkommen. Auch aus meiner Sicht ist klar, dass sich die Schweiz diesen internationalen Entwicklungen nicht entziehen kann und dass wir diesbezüglich unter Druck sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass das nächste Länderexamen ansteht und es notwendig ist, dass unser Rat diese Gesetzesarbeiten so weit vorantreibt, dass wir während des Länderexamens insbesondere in den Bereichen der Inhaberaktien [PAGE 159] sowie der Qualifikation und der Definition von schweren Steuerdelikten als Vortaten zur Geldwäscherei eine Lösung präsentieren können, denn diesbezüglich hat die Schweiz im internationalen Vergleich Nachholbedarf.
Im Unterschied zu meinem Vorredner, Herrn Levrat, bin ich aber nicht der Auffassung, dass wir per se alle kommenden internationalen Regulierungen antizipieren und vorneweg umsetzen sollten. Ich bin eher der Auffassung, dass wir das tun müssen, was es braucht, damit die Schweiz im Minimum die Gafi-Vorgaben erfüllt, wie das andere Länder auch tun. Aus meiner Sicht ist es auch wichtig, dass wir uns trotz des internationalen Drucks die Frage stellen, ob wir hier nur eine Papierregelung machen oder ob wir in der Umsetzung effektiv etwas erreichen. Ich möchte die rhetorische Frage stellen, ob wir eine Botschaft, die vom Bundesrat kurz vor Jahresende präsentiert worden ist, jetzt schon im Ständerat diskutieren würden, wenn wir nicht unter internationalem Druck wären.
Ich stelle auch infrage, dass wir diese Regulierung allein aufgrund der Tatsache beschliessen würden, erkannt zu haben, dass wir im Inland Handlungsbedarf haben. Ich glaube eben nicht, dass der Handlungsbedarf im Inland erkannt werden kann und aus eigenem Antrieb solche Regelungen zu beschliessen sind. Vielmehr tun wir das - zumindest ich tue es - allein, weil wir die internationalen Vorgaben erfüllen möchten. Meines Erachtens sind die Missstände, wenn wir solche im Inland haben, punktueller Natur. Es ist nicht so, auch nicht im Bereich der Geldwäscherei, dass wir heute flächendeckend ein Problem haben; das mag in gewissen Punkten so sein. Wenn Kollege Janiak gerade den Fall des ukrainischen Präsidenten erwähnt, dann muss ich darauf hinweisen, dass der heute schon unter diese Bestimmungen fällt, sodass diesbezüglich die Regulierungen eben schon vorhanden sind, wobei allenfalls ein Vollzugsproblem bestehen könnte. Doch diesbezüglich beschliessen wir keine neuen Regulierungen, das wurde schon vor längerer Zeit gemacht.
Dass wir Anpassungen machen, die meines Erachtens nur aufgrund des internationalen Drucks entstehen, möchte ich Ihnen am Beispiel der politisch exponierten Personen aufzeigen: Es wurde schon verschiedentlich darauf hingewiesen, dass wir als Bundesparlamentarier zukünftig diesen Regelungen für politisch exponierte Personen unterstehen werden. Die Kommission hat das letztlich wie der Bundesrat gesehen: Aufgrund des internationalen Drucks sind wir verpflichtet, die National- und Ständeräte, also uns selbst, diesen Regelungen zu unterstellen. Aber ein Chefbeamter des Bundes oder ein Abteilungsleiter des Seco ist auch in Zukunft keine politisch exponierte Person. Ich möchte nicht weiter auf Details eingehen, sondern möchte nur fragen: Regulieren wir wirklich dort, wo die Probleme liegen, oder übernehmen wir eben nur Regulierungen aufgrund des internationalen Drucks?
Diesbezüglich möchte ich Ihnen beliebt machen, das zu tun, was für unseren Finanzplatz notwendig ist. Der Bundesrat hat, glaube ich, zu Recht darauf hingewiesen, dass wir gar keine Alternative haben - aber gehen Sie nicht weiter, als wir das diesbezüglich tun müssen.
Deshalb stelle ich Ihnen dann auch den Antrag, dass wir eine abgeänderte Definition von schweren Steuerdelikten als Vortaten zur Geldwäscherei aufnehmen. Ich bin, Herr Janiak, ja nicht gegen eine solche Regelung. Ich möchte sie nur anders formuliert haben, nämlich in dem Sinne, dass die Schweiz die internationalen Vorgaben erfüllt, wobei die Länder ja diesbezüglich auch frei sind.
Ich stimme auch den bundesrätlichen Regelungen in Bezug auf die Inhaberaktien zu, weil ich der Auffassung bin, dass das letztlich eine liberale Lösung ist, indem eben die Gesellschaften wählen können, wie sie diese Forderung erfüllen; sie haben einen Strauss an Möglichkeiten, auch wenn diese Regelungen - das hat Kollege Stadler zu Recht gesagt - administrativ teilweise sehr aufwendig sind.
Ich werde bei gewissen Detailpunkten, beim Barzahlungsverbot und auch bei der Beurteilung der Definition von schweren Steuerdelikten, nochmals das Wort ergreifen. Ich möchte Sie bitten, dort der Minderheit zu folgen; diese will nur Regulierungen einführen, die so weit gehen, wie sie Gafi vorschreibt, aber nicht darüber hinaus.