Fehr Hans · Nationalrat · 2014-12-11
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative will bei missbräuchlich gestellten Asylgesuchen eine Sanktionierung, auf Deutsch gesagt, eine Bestrafung. Das ist heute nur zum Teil und in unzureichendem Mass der Fall.
Was sind missbräuchlich gestellte Asylgesuche? Gemäss einem neuen Artikel 115a des Ausländergesetzes wäre Folgendes gemeint: Wenn jemand Behörden vorsätzlich täuscht, wenn jemand als Asylbewerber falsche Personenangaben macht, falsche Herkunftsländer angibt, weil er sich einen Vorteil erhofft, wenn jemand in Bezug auf seine Identität lügt, um sich einen Vorteil zu verschaffen, dann soll das Folgen haben, und zwar strafrechtliche Folgen. Wir verlangen mit der parlamentarischen Initiative bei klaren Fällen - die Beurteilung obliegt dann dem Richter - eine Strafe von mindestens sechs Monaten Freiheitsentzug.
Ich habe dabei einen Verbündeten, nämlich den Bundesrat selbst. Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme zum Postulat Humbel 12.3250 fest, dass in diesem Bereich Missbräuche vorkämen. Der Bundesrat sagt, dass man diese sanktionieren müsse. Da haben wir eigentlich eine "unité de doctrine".
Man kann nun sagen, dass Missbräuche schon heute zum Teil sanktioniert würden. Aber wie werden sie sanktioniert? Wer solche Täuschungsmanöver macht, kann gemäss geltendem Artikel 115 des Asylgesetzes mit Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Das tönt ja noch plausibel: Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen. Wenn Sie diesen Punkt näher anschauen, stellen Sie aber fest, dass das ein Witz ist. Wer bezahlt dann im konkreten Fall, wenn es überhaupt dazu kommt, diese 180 Tagessätze? Das ist ganz sicher nicht die betreffende Person selbst. Diese Tagessätze bezahlt wahrscheinlich, wenn überhaupt, die Sozialhilfe, also der Staat, der Steuerzahler. Meiner Meinung nach ist diese "Sanktion" ein Witz im Quadrat.
Darum stelle ich die Forderung, dass das auf vernünftige Weise strafrechtlich sanktioniert wird. Die Meinung ist nicht, dass jetzt Tausende von Leuten - ich sag's jetzt etwas salopp - eingesperrt und strafrechtlich belangt werden. Sondern die Hauptwirkung ist natürlich die Prävention. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn ich mir einen Vorteil durch falsche Angaben erschleiche, auch im Asylbereich, dann soll ich dafür eine Sanktion bekommen, und zwar eine strafrechtliche Sanktion.
Noch einmal: Ich will nicht Hunderte oder Tausende von Leuten einsperren; das widerspricht auch dem gesunden Menschenverstand und der Situation. Ich will eine präventive Wirkung erzielen. Es sind klare Regeln. Diese Regeln kennt der Asylbewerber. Er weiss: Diese Regeln hast du einzuhalten, und wenn du lügst, dann musst du die Folgen tragen.
Zum Schluss: Die humanitäre Tradition der Schweiz, auf die wir stolz sind, im Asylbereich und anderswo, bleibt so erhalten, zu hundert Prozent. Ich behaupte sogar: Wenn wir Missbräuche stoppen, präventiv verhindern können, dann können die echten Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht sind, umso eher bleiben. Das ist der humanitäre Auftrag der Schweiz. Aber Lügen müssen Konsequenzen haben, und zwar nicht nur so ein Blabla mit illusorischen Massnahmen, sondern es braucht effektive Massnahmen.
Darum bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen. Leider hat die Mehrheit aus mir nicht ganz klaren Gründen die parlamentarische Initiative nicht vorläufig unterstützt. Wir müssen doch hier Klarheit schaffen - zugunsten der echten Flüchtlinge.