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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2014-12-11

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-11

Wortprotokoll

Verbote sind in unserer Bundesverfassung kaum zu finden. Verboten sind die Todesstrafe, Folterungen und die Zensur. Auch verboten ist der Bau von Minaretten - hineingeschrieben durch eine Initiative. Ein zweites Beispiel: Wir haben uns bereits im März in diesem Saal ausführlich über die Durchsetzungs-Initiative ausgetauscht. Der Entscheid des Nationalrates führte in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zu ausführlichen Diskussionen. Gestern hat der Ständerat entschieden, die Durchsetzungs-Initiative auf Eis zu legen, damit die Initianten die Möglichkeit erhalten, die staatspolitisch höchst fragwürdige Initiative nach der Beratung der Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungs-Initiative zurückzuziehen.

Stunden - Stunden! - werden mit Beratungen solcher Initiativen verbraten. Für mich ist das in der Demokratie grundsätzlich kein Problem. Demokratie, das wissen wir alle, braucht Zeit. Aber ist es denn heute nicht so, dass wir mit dem Initiativrecht Artikel in die Bundesverfassung schreiben, die eigentlich nicht in eine Bundesverfassung gehören? Oder können Sie mir erklären, weshalb sonst dieses "Türmchenverbot" in der Bundesverfassung steht - dort, wo unsere Grundrechte, unsere Werte und die Organisation unseres Staates festgeschrieben sind? Initiativen können nur die Bundesverfassung ändern. Deshalb ist jetzt dort dieses Minarettverbot drin. Ob dann einmal dieser vier Seiten lange Gesetzestext der Durchsetzungs-Initiative in der Bundesverfassung steht, darüber befinden noch das Initiativkomitee oder die Bevölkerung. Hätten wir eine Gesetzesinitiative, stünden das "Türmchenverbot" und vielleicht auch diese Durchsetzungs-Initiative nicht in der Bundesverfassung. Solche Gesetzestexte gehören in Gesetze.

Alle Kantone in der Schweiz kennen das Recht auf Einreichung einer Gesetzesinitiative. Von diesem Recht wird ohne Problem Gebrauch gemacht. Was auf Kantonsebene funktioniert, kann doch auch auf Bundesebene ohne grössere Probleme funktionieren. Zudem wären Urheber von Initiativen gefordert, ihre Anliegen auf der Stufe der Gesetze präziser zu formulieren, sodass sich juristische Auseinandersetzungen vermeiden liessen.

Das Anliegen dieses Vorstosses hat eine sehr lange Geschichte. 1958 wurde eine Volksinitiative zur Einführung der Gesetzesinitiative gestartet. 1961 fand die Volksabstimmung statt, an welcher die Initiative abgelehnt wurde. 1973 schlug die Arbeitsgruppe für eine Totalrevision der Bundesverfassung trotz einiger Bedenken die Einführung der Gesetzesinitiative vor. Sie argumentierte, Gesetzesinitiativen könnten oft zu qualitativ guten Gegenvorschlägen führen; sie seien ein wertvolles Mittel, berechtigte Anliegen von Minderheiten zur Sprache zu bringen. Im Verfassungsentwurf von 1977 wurde die Gesetzesinitiative als Variante erwähnt. Im Entwurf für eine neue Bundesverfassung von Alfred Kölz und Jörg Paul Müller war diese Gesetzesinitiative auch enthalten. Im Jahr 2004 hat mein Kollege Andi Gross eine parlamentarische Initiative (04.458) mit gleicher Zielsetzung eingereicht. 2009 habe dann ich eine parlamentarische Initiative (09.518) zur Einführung der Gesetzesinitiative eingereicht. Diesen beiden parlamentarischen Initiativen wurde keine Folge gegeben. Mit der parlamentarischen Initiative Hiltpold hat nun erstmals ein Mitglied der FDP-Liberalen Fraktion dieses staatspolitisch wichtige Anliegen aufgenommen.

Die SP-Fraktion unterstützt diese Initiative. Wir schauen gespannt auf das Abstimmungsverhalten der FDP-Liberalen Fraktion.