Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-10-04
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ich habe natürlich befürchtet, dass wir jetzt beginnen, Dinge aus der Vorlage herauszubrechen. Ich möchte einfach sagen, dass wir hier einen gefährlichen Weg gehen. In Artikel 35 Absatz 1bis Buchstabe a geht es darum, ob die medizinische Versorgung gewahrt ist, und in Buchstabe c wird der Bezug zum Kartellgesetz hergestellt. Ob wir das jetzt oder im Dezember beschliessen, ist an und für sich nicht so wichtig.
Aber jetzt wollen Sie auch noch die Absätze 1ter und 1quater zurückstellen. Es ist ja von der Kommission beantragt, dass wir eine Härtefall- bzw. eine Sonderfallregelung treffen. Es ist in der jetzigen Kommunikation auch wichtig, dass diese Absichten klar zum Ausdruck gebracht werden. Wenn wir in dieser Frage wieder eine Unsicherheit in den Raum stellen, dann ist das für die Vorlage kein guter Weg.
In Absatz 1quater geht es um die ganze Frage der Versorgungssicherheit. Gegenwärtig finden Verhandlungen zwischen Krankenversicherern und Kantonen betreffend die Umsetzung der Spitalfinanzierung statt. Es ist natürlich auch für die Kantone wichtig, dass der Ständerat sich zu den Fragen der Versorgungssicherheit und der Aufgabe der Kantone auf diesem Gebiet äussert. Ich muss Ihnen sagen, es macht keinen Sinn, Absatz 1quater zurückzustellen. Sie müssten das, wenn schon, auf Absatz 1bis beschränken, wobei Sie dann materiell nichts anderes machen, als was die Kommission schon gemacht hat. Sonst wird man dann die Verhandlungen mit den Kantonen verschieben müssen, und dann haben wir keine Antwort auf diese ganzen Finanzierungsfragen.
Deshalb möchte ich bitten, am Antrag der Kommission festzuhalten und allenfalls nur die Beratung von Absatz 1bis zurückzustellen.