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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-11-27

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Der Entscheid des Nationalrates vom Juni 2014, die Mitglieder der Bundesversammlung von den politisch exponierten Personen auszunehmen, hat weitherum Erstaunen ausgelöst. Es wurde gewissermassen als eine Selbstexemtion angesehen, die etwas seltsam daherkommt. Wie ausgeführt wurde, wird unterschieden zwischen in- und ausländischen PEP. Die inländischen PEP unterliegen weniger scharfen Regeln als die ausländischen. Nunmehr ist bekannt und ist zu gewärtigen, dass im EU-Raum alle Parlamentarier auf nationaler Ebene als PEP gelten. Es ist auch so, dass ein schweizerischer Parlamentarier, der im Ausland ein Konto unterhält, dort ebenfalls als PEP gilt. PEP sind Personen mit führenden öffentlichen Funktionen.

Sie können ja nicht im Ernst in Abrede stellen, dass die Bundesversammlung schon nur qua ihres Gesetzgebungsauftrages führende öffentliche Funktionen ausübt. Dabei ist auf objektive Kriterien abzustellen. Entweder unterstellen Sie alle Mitglieder der Bundesversammlung dem PEP-Status oder keines. In diesem Sinn wäre es nicht untunlich, niemanden zu unterstellen. Mithin kommt also nur infrage, alle zu unterstellen. Es muss auch mit Bezug auf die Milizfrage auf das objektive Kriterium abgestellt werden. Die Unterscheidung zwischen Milizparlament und Nichtmilizparlament hat in diesem Fall keine Bedeutung. Die Funktionen, welche die Bundesversammlung ausübt, sind gleichwertig denjenigen ausländischer Parlamente - im Gegenteil: Ich würde sogar sagen, dass das schweizerische Parlament, vor allem das einzelne Mitglied, in der Gesetzgebung weiter gehende Kompetenzen hat als manch andere Mitglieder ausländischer Parlamente. Es kommt hinzu, dass wir eine relativ kleine Zahl sind, was die Bedeutung des Einzelnen in einem gewissen Sinn nochmals erhöht. Man darf deshalb nicht nur auf den Milizcharakter abstellen. Dieser hat hier gar keine Bedeutung. Man muss sich vielmehr auf die objektive Funktion beziehen, welche das Parlament in unserem Staatsgefüge ausübt. Vor diesem Hintergrund gibt es kein Element, das vorgebracht werden könnte, das gegen die Unterstellung der Mitglieder der Bundesversammlung unter den Status der PEP spricht.

Die Kommission hat sich im Verhältnis 13 zu 11 gegen den jetzigen Antrag der Minderheit Merlini ausgesprochen. Ich ersuche Sie eindringlich, Gleiches zu tun. Ich kann Ihnen sagen: Ich wurde zum Teil mit Hohngelächter bedacht, als der Beschluss im Juni bekannt wurde.