Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-11-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-11-27
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, dem Mehrheitsantrag zu folgen und die Anträge der beiden Minderheiten abzulehnen. Ich werde noch darauf zurückkommen und Ihnen am Schluss aufzeigen, dass diese Gafi-widrig sind und uns in gröbere Schwierigkeiten bringen würden.
Was wollen wir mit diesem Mehrheitsantrag, der im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates entspricht? Wir wollen die Vortat zur Geldwäscherei bei den direkten Steuern definieren. Bei den indirekten haben wir sie ja zum Teil bereits so festgehalten, mindestens in Ansätzen, wie wir sie heute auch bei den direkten Steuern vorschlagen, ohne sie bis heute als Vortat zu qualifizieren. Worum geht es? Man will vorsätzliche Steuerhinterziehung, die mittels Verwendung falscher Urkunden erfolgt ist - das heisst ausschliesslich Steuerbetrug im Sinne von Artikel 186 DBG und von Artikel 59 Absatz 1 StHG -, dieser Bestimmung unterstellen. Es geht um effektiv hinterzogene Steuern von mehr als 200 000 Franken gemäss Entwurf des Bundesrates bzw. 300 000 Franken, wie das der Ständerat beschlossen hat und Ihre vorberatende Kommission nun vorschlägt.
Wohin würden die Anträge der Minderheiten I (Merlini) und II (Nidegger) führen? Es wurde gesagt, das Institut der Steuerrückerstattung gibt es heute nicht. Sie würden im Steuerrecht und im Strafgesetzbuch etwas Neues einführen. Schon das ist fraglich. Man kann ja alles einmal versuchen, aber es wäre vielleicht besser, nicht in diesem Fall hier solche Übungen zu starten. Wozu würden die Anträge der Minderheiten I und II führen? Sie würden zu einer Ungleichbehandlung führen, die man dann gut erklären müsste, indem nämlich nur die steuerpflichtige Person, die durch Verwendung falscher [PAGE 1982] Urkunden eine Steuerrückerstattung von 100 000 oder 200 000 Franken bewirkt, eine Vortat zur Geldwäscherei begehen können soll, aber nicht diejenige Person, die genau dasselbe macht und eine Steuerhinterziehung begeht, ohne dass es zu einer Rückerstattung kommt. Das unrechtmässige Verhalten ist dasselbe. Der Taterfolg ist auch derselbe. Es ist einfach keine Steuerrückerstattung, sondern es ist eine Steuerhinterziehung oder ein Steuerbetrug, der gemäss den Minderheiten I und II unterschiedlich quantifiziert wird. Ich weiss nicht, wie man es dem Bürger und der Bürgerin auf der Strasse erklären kann, dass Steuerhinterziehung nicht gleich Steuerhinterziehung ist und nicht gleich behandelt wird. Das dürfte etwas schwierig sein. Herr Nationalrat Nidegger sagt, es sei eine philosophische und moralische Frage; genau das denke ich auch. Und genau darum gibt es keine Begründung für solch einen Unterschied.
Diese Anträge der Minderheiten I (Merlini) und II (Nidegger) sind sehr eng konzipiert. Ich möchte vielleicht noch erwähnen, dass das, was wir vorschlagen, bereits sehr eng konzipiert ist und, so denke ich, am Rande dessen ist, was Gafi-konform ist. Es ist noch Gafi-konform, aber wir haben ja schon einiges eingebaut, was andere Länder nicht kennen. Andere Länder haben hier keinen Schwellenwert. Andere Länder unterstellen den Gafi-Empfehlungen jede Form der Steuerhinterziehung. Andere Länder gebrauchen auch nicht das Qualifikationsmerkmal der Verwendung einer falschen Urkunde. Ich möchte also damit sagen, dass wir bereits einen Swiss Finish im positiven Sinn für unser Land gemacht haben. Aber ich möchte Sie schon bitten, nicht noch über diesen hinauszugehen und damit zu riskieren, dass wir uns sehr schnell einmal wieder mit dieser Gafi-Vorlage im Parlament befassen müssen.
Schauen Sie, es geht ja nicht darum, dass es mühsam ist, ein-, zwei- oder dreimal dasselbe im Parlament zu besprechen. Wenn Sie das gerne machen, dann ist das an Ihnen, das zu entscheiden. Aber es geht jetzt darum, dass wir endlich aus dieser schwierigen Situation, aus dieser Ecke, ich habe es bereits einmal gesagt, in der wir betreffend diesen ganzen Finanzbereich stehen, herauskommen. Ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt einmal einen Schritt zu machen im Sinne transparenter Regulierungen, im Sinne akzeptierter Regulierungen. Wir machen ja nur das, was wir machen müssen: Wir gehen nicht weiter. In keinem Bereich gehen wir weiter. Ich habe Ihnen immer wieder aufgezeigt, wie die Regelung bei anderen Ländern ist. Aber ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt hier auch diesen Schritt zu machen und eine Regelung vorzusehen, die nicht nur für die Tribüne ist, sondern eine Regelung, die auch wirksam und akzeptiert ist. Ich möchte Sie bitten, so zu entscheiden, dass wir nicht in einem Jahr wieder über dasselbe Thema hier in Ihrem Saal diskutieren müssen.
Vielleicht darf ich Ihnen noch etwas sagen. Sie haben ja - und das finde ich sehr gut - ein Schreiben der Gruppe Handel und Industrie der Bundesversammlung erhalten, unterschrieben von Nationalrat Christian Lüscher. Gerade zu dieser Frage der "tax crimes" als Vortaten zur Geldwäscherei macht die Gruppe ja den Aufruf - und ich möchte mich diesem Aufruf anschliessen -, dass der Steuerbetrug als Vortat zur Geldwäscherei gelten soll, wenn der Schwellenwert von 300 000 Franken hinterzogenen Steuern pro Jahr überschritten wird. Es soll also gemäss Ständerat entschieden werden. Die Wirtschaft bevorzugt diesen Vorschlag gegenüber demjenigen des Nationalrates und unterstützt deshalb den Antrag der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, sich diesbezüglich dem Ständerat anzuschliessen. Ich möchte Sie bitten, das auch zu tun. Ihre Gruppe hat wirklich Recht, und ich möchte Sie bitten, der Gruppe zu folgen.