Vogler Karl · Nationalrat · 2014-11-27
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-27
Wortprotokoll
Die Gafi verlangt bekanntlich, dass die Mitgliedstaaten schwere Steuerdelikte als mögliche Geldwäschereivortaten definieren. Die jeweilige Definition ist allerdings alleinige Sache der einzelnen Mitgliedländer.
Die Schweiz beabsichtigt nun, den Tatbestand des qualifizierten Steuerbetrugs einzuführen. Gemäss Ständerat und der Kommissionsmehrheit soll der Steuerbetrug als Vortat zur Geldwäscherei gelten, wenn der Schwellenwert von 300 000 Franken hinterzogener Steuern pro Jahr überschritten wird - ein Schwellenwert notabene, und das gilt es festzuhalten, der deutlich über demjenigen anderer Länder liegt. Namens der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, im Einklang mit der Wirtschaft der Mehrheit zuzustimmen, insbesondere weil die Minderheitsanträge, und zwar auch der Minderheitsantrag I (Merlini), offensichtlich nicht Gafi-konform sind.
In diesem Zusammenhang nur zwei kurze Bemerkungen: Mit der Steuerrückerstattung, die von den Minderheiten I (Merlini) und II (Nidegger) vorgeschlagen wird, würde ein Begriff geschaffen, den es im Steuerrecht so gar nicht gibt. Nicht beachtet wird auch, dass es solche Rückerstattungen kaum je gibt, denn üblicherweise werden Rückerstattungen bei Einkommenssteuern nicht ausbezahlt, sondern mit künftigen Steuerforderungen verrechnet. Es macht somit keinen Sinn, eine in der Praxis kaum angewandte bzw. nicht umsetzbare Lösung zu beschliessen.
Ich ersuche Sie daher, der Version des Ständerates und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, welche den Schwellenwert bei den hinterzogenen Steuern ansetzt. Diese Lösung [PAGE 1981] ist Gafi-konform und im Interesse unseres Finanz- und Wirtschaftsstandortes.