Flach Beat · Nationalrat · 2014-11-27
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-11-27
Wortprotokoll
Es ist ja eben nicht so, wie Sie sagen, dass der Händler nach StGB etwas feststellen und überprüfen muss. Nein, er hat diese Pflicht nur dann, wenn ihm ungewöhnlich erscheint, was in seinem Laden oder Verkaufsgeschäft vorgeht. Diese Prüfungspflicht ist ja gerade so milde angelegt, weil wir verhindern wollen, dass wir die Bijoutiers oder die Kunsthändler quasi zu Detektiven machen. Das ist keineswegs das Interesse des Gesetzes. Sie müssen sehen, dass wir, mit gutem Erfolg, versucht haben, eine Lösung für zwei Wünsche zu finden: Einerseits wollen wir, dass mit 100 000 Franken in bar etwas gekauft werden kann, was ich auch unterstütze. Andererseits sollte die Schweiz Gafi-konform sein, das heisst, sie sollte ihren Kunst- oder Bijouteriemarkt nicht für Geldwäscherei und ähnliche Dinge öffnen. Denn so wäre sie bei einer nächsten Prüfung nicht mehr Gafi-konform, womit wir, auch die Wirtschaft, grosse Probleme hätten.