Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-10-04
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, die Beratung des ganzen Artikels 35 auszusetzen. Wenn ich die Kommissionspräsidentin richtig verstanden habe, könnte ich ihren Ausführungen an sich zustimmen. Ich meine auch, der Kommission sei damit integrale Handlungsfreiheit gegeben.
Die Kommissionspräsidentin hat im Eintretensreferat vom ganzen Artikel 35 gesprochen. Eines der Ziele dieser zusätzlichen Regelung - wenn ich das richtig verstehe - ist erstens, die übermässige Macht der Krankenkassen zu vermeiden. Auch das hat das Eintretensreferat hervorgehoben. Zusätzlich geht es um das Recht der Patienten auf die möglichst freie Arztwahl. Zusätzlich geht es um den Schutz vor den "schwarzen Schafen". Wir haben es eben gehört, dahinter steht eine Reihe von schwierigen verfassungsrechtlichen Problemen.
Ich meine, zwischen den verschiedenen Absätzen bestehe ein Sachzusammenhang, auch wenn die Kommission gesamthaft auf dem richtigen Weg ist. Es geht aber darum, diese staatspolitische Dimension - Freiheit, Machtkontrolle, Leistung des Staates - insgesamt ausloten zu können. Die Sorge gehört aus meiner Sicht primär dem Recht der Patienten, den Arzt ihres Vertrauens zu wählen. Es geht nicht an, dass sie den Kassen ausgeliefert sind und diese bestimmen, welche Risiken vom wem zu behandeln sind. Es geht sicher auch um die Pflicht der Öffentlichkeit, ärztliche Leistungen sicherzustellen.
Die Rahmenbedingungen sind gesamthaft zu betrachten. Vor allem ist das Problem der "schwarzen Schafe" unter den Ärzten anzugehen, d. h. die Durchsetzung bestimmter Massnahmen gegenüber solchen, die nicht wirtschaftlich genug agieren. Das hängt u. a. mit der Mindestversorgungsklausel gemäss Absatz 1quater zusammen. Auch das, würde ich meinen, sei eigentlich gesamthaft zu betrachten.
Es geht nur darum, die gesamtheitliche Betrachtung zu ermöglichen. Ich wäre dankbar, wenn die Kommission dabei auch noch der verfassungsrechtlichen Problematik Rechnung tragen könnte, denn das muss ja bei uns der Gesetzgeber tun. Es geht nicht nur um den Arzt, sondern es geht vor allem um den Patienten und um die Leistungspflicht der Öffentlichkeit. Das sind Probleme, bei denen es - mindestens nach den mir vorliegenden Unterlagen - wünschenswerter wäre, sie noch vertieft zu behandeln.