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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-03-06

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-03-06

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zum so genannten Service public. Sie haben im Votum von Herrn Spielmann wieder gehört, dass in letzter Zeit immer wieder der Verdacht geäussert wird, mit diesem Gesetz - indem man den Beamtenstatus abschaffen wolle -, wolle man auch den Service public schwächen. Ich will hier ganz klar festhalten, dass ich zu einem guten, leistungsfähigen Service public in diesem Land stehe, wie immer man ihn auch definieren mag; ich bin aber im Gegenteil der Meinung, dass gerade dieses Gesetz hilft, einen leistungsfähigen Service public aufrechtzuerhalten. Wir leben in einem grossen Umbruch, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erwarten von uns, dass wir die staatlichen Dienstleistungen möglichst effizient wahrnehmen, und in diesem Sinne kann der Service public nicht ein Selbstzweck sein.

Es gibt einen neuen Ausdruck, der meines Erachtens das, was wir wollen, eigentlich noch besser ausdrückt, das ist der "service au public". Wenn wir den "service au public" durchsetzen wollen, müssen wir das eben kundennah tun; wir müssen es so tun, wie das auch das Volk von uns erwartet: leistungsfähig. Sie wissen, dass immer mehr Leistungen des "service au public" unter Konkurrenzbedingungen erbracht werden müssen, ob wir das wollen oder nicht.

Im Bereich der Telekom ist das sehr augenfällig gewesen, da wäre die kleine Schweiz einfach überschwemmt worden, wenn wir nicht die Strukturen so verändert hätten, dass auch die Swisscom heute konkurrenzfähig ist. Der Post und den Eisenbahnen geht es ganz ähnlich. Hier müssen wir jene Instrumente und Möglichkeiten schaffen, welche diesen Betrieben ermöglichen, mit einer guten Leistung auch marktnah zu überleben. Wenn wir das diesen Betrieben nicht ermöglichen, dann werden wir vielleicht das Personal noch haben, wir werden vielleicht die Betriebe noch haben, aber die haben keine Arbeit mehr, sind nicht mehr konkurrenzfähig und werden letztlich von den Steuerzahlern auch nicht mehr getragen.

Dies ist ein ganz entscheidender, wichtiger Punkt. Es geht hier darum, ob auch Tochtergesellschaften, die kontrollierten Gesellschaften unserer Betriebe, diesem Gesetz unterstellt werden sollten. Sie haben im Postorganisationsgesetz und im SBB-Gesetz die Möglichkeit geschaffen, Tochterfirmen zu gründen. Es geht bei diesen Tochterfirmen nicht darum, das Kerngeschäft zu verlagern, um irgendwie dem neuen Personalrecht entgehen zu können, sondern es geht wirklich darum, dort, wo es vom Markt her nötig ist, durch Kooperationen, durch Zusammenarbeit, durch Jointventures jene Struktur zu schaffen, die ein Überleben am Markt ermöglicht. Es geht also um die Tochtergesellschaften.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Was die italienischen Staatsbahnen mit den Schweizerischen Bundesbahnen machen - das ist strategisch wahrscheinlich überlebenswichtig -, könnte nicht gemacht werden, wenn Sie dem Antrag Spielmann zustimmen würden. Wir müssen sehen, dass jene, die hier alles so zementieren wollen, wie das Herr Spielmann vorschlägt, dem Service public nicht dienen, sondern ihn langfristig gefährden.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie hier Ihrer Kommission zustimmen und den Antrag Spielmann ablehnen.