Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-01
Wortprotokoll
Wir hatten im letzten Jahr das Budget 2014, das schuldenbremsenkonform war, ohne dass Sparmassnahmen nötig waren. Dieses Jahr brauchen wir Sparmassnahmen; die Herren Ständeräte Altherr und Theiler haben darauf hingewiesen. Wir sehen nun ab dem Budget 2015, dass der Spielraum enger wird.
Herr Ständerat Theiler hat darauf hingewiesen: Die Prognosen, die wir dem Budget zugrunde gelegt haben, sind vom Juni 2014, und seither hat sich einiges geändert. Was wir aber sagen können, ist, dass wir ohne Sparmassnahmen bereits heute die Schuldenbremse nicht eingehalten hätten. Und wenn ich jetzt das Resultat nach der Diskussion im Nationalrat sehe, muss ich das noch dreimal unterstreichen: Wir sind jetzt, nach der Diskussion im Nationalrat, bei einem strukturellen Saldo von 43 Millionen Franken bei einem Budget von 67,5 Milliarden Franken. Das ist nicht mehr schön, das kann man sicher so sagen. Ich hoffe, dass Sie, Herr Ständerat Graber, nicht meinen, dass man hier noch viel Spielraum hat. Sie haben gesagt, dass man da noch irgendwo eine Zwischenlösung finden muss. Ich würde Sie bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, dann hätten wir wenigstens noch einen gewissen kleinen Spielraum für das nächste Jahr. Aber ich bin genügend realistisch, dass ich weiss, wie stark Sie meine Hoffnung erfüllen werden und wie eben nicht.
Vom Umfang her haben wir Sparmassnahmen von 1 Prozent ergriffen. Die Massnahmen sind ausgewogen. Wir haben die Massnahmen genommen, die wir im KAP vorgeschlagen [PAGE 1091] haben, diskutiert haben. Sie haben diesen im Ständerat auch zugestimmt. Wir haben diejenigen Massnahmen genommen, die man im Budget umsetzen kann, ohne gesetzliche Anpassungen oder Verordnungsanpassungen machen zu müssen. Das hat dann diesen Betrag von 376 Millionen Franken gegeben, vom ursprünglichen KAP von 700 Millionen Franken.
Wir haben auch noch Querschnittkürzungen in der Höhe von 289 Millionen Franken gemacht - dazu sage ich dann gerne noch etwas, wenn wir zur Landwirtschaft kommen. Diese Querschnittkürzungen sind eigentlich nichts anderes als eine Korrektur der nichtstattfindenden Teuerung, also nicht eine effektive Sparmassnahme. Es ist für mich schwerverständlich, dass man sagt, selbst wenn die Teuerung nicht stattfinde, solle man sie in gewissen Bereichen ausgleichen. Wir werden noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.
Dann haben wir noch die 39 Millionen Franken, die wir noch einmal beim Sach- und Betriebsaufwand kürzen. Wir haben ja von Ihnen letztes Jahr den Auftrag erhalten, dort 150 Millionen Franken an Kürzungen vorzuschlagen und auch umzusetzen, was wir selbstverständlich gemacht haben. Wir haben jetzt in diesem Bereich auch wieder eine Kürzung vorgeschlagen. Wir haben allerdings, das muss ich auch sagen, im Beratungsaufwand riesige Positionen drin. Das wurde von der GPK auch beanstandet. Wir werden bis Ende Januar auf die Fragen und die Anregungen der GPK antworten und auch Ihnen aufzeigen, welche Massnahmen wir hier vorsehen werden oder welche Massnahmen möglich sind.
Im Ergebnis hat der Bundesrat einen Budgetentwurf mit einem Überschuss von 524 Millionen Franken vorgelegt. Das Ausgabenwachstum liegt mit 1,3 Prozent unter dem Einnahmenwachstum von 1,9 Prozent und deutlich unter dem Wirtschaftswachstum von 2,6 Prozent. Es ist also eigentlich moderat.
Der Überschuss ist neben den Sparmassnahmen auch auf den erwarteten Konjunkturaufschwung zurückzuführen. Wegen der damit verbundenen Mehreinnahmen verlangt die Schuldenbremse nun einen Überschuss von 338 Millionen Franken. Als wir starteten, übertrafen wir diese Vorgabe um 186 Millionen Franken. Dann kamen noch zwei Nachmeldungen in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken, damit waren wir bei 176 Millionen Franken. Ich habe Ihnen gesagt, wo wir heute, nach der Diskussion im Nationalrat, stehen. Ich wäre lieber wieder in der Nähe von rund 170 Millionen Franken.
Noch etwas zur berechtigten Feststellung von Herrn Ständerat Theiler: Die knapp 700 Stellen, die Sie angesprochen haben, sind für 2014. Für 2015 haben wir eine Steigerung um 300 Stellen, davon ist aber die Hälfte internalisiert; das ist ein Anliegen, das Sie vorgebracht hatten und das wir auch vertreten. Wir haben gesagt: Wir müssen schauen, dass wir möglichst viele der Personen, die auf lange Frist angestellt sind - also nicht Personen, die man nur für Spitzenzeiten braucht -, internalisieren können. Das haben wir jetzt mit 151 Vollzeitstellen gemacht. Im Voranschlag 2014 hatten wir dafür einen Betrag von 5,48 Milliarden, im Voranschlag 2015 sind es 5,5 Milliarden Franken. Darin ist auch noch eine Neueinstufung der Grenzwächterinnen und Grenzwächter enthalten, die nötig war, weil wir im Hinblick auf Kantonspolizistinnen und Kantonspolizisten nicht mithalten konnten. Deshalb haben wir diese Erhöhung in der Einreihung gemacht.
Alles in allem haben wir für 2015 nicht so eine markante Erhöhung wie für 2014. Aber es ist richtig, wir müssen auch hier etwas unternehmen. Ich habe einmal versucht, Ihnen aufzuzeigen, wie schwierig das ist: Mit vielen Botschaften, die wir Ihnen bringen, sind immer auch Personalstellen verbunden. Aber es ist klar, wir werden noch einmal darangehen, auch im Zusammenhang mit der KAP-Diskussion, die wieder stattfindet. Sie haben dem KAP zugestimmt. Der Nationalrat wird das KAP im kommenden Februar in der Kommission behandeln, im März hoffentlich auch im Parlament. Wir werden auch dort wieder über Möglichkeiten von Stelleneinsparungen diskutieren.
Noch zum Finanzplan 2016-2018: Wir haben 2016 einen strukturellen Überschuss geplant, in der Grössenordnung, wie wir ihn 2015 haben. Dann steigen die Überschüsse stark, aber das ist immer noch gestützt auf die Zahlen, die wir im Juni erhalten haben. Ich denke, wir werden das rollend überarbeiten und Ihnen dann auch wieder aufzeigen, wo wir stehen. Wir sind nämlich bei diesen strukturellen Überschüssen der Jahre 2017 und 2018 von einem hohen Einnahmenwachstum bei der direkten Bundessteuer, vor allem bei der Gewinnsteuer, ausgegangen. Ob sich diese Gewinnsteuer in den nächsten drei, vier Jahren so dynamisch entwickelt, wie das vor ein paar Monaten noch gedacht war, werden wir sehen. Das wird vor allem auch von den internationalen Rahmenbedingungen abhängen, ebenfalls von unserer Fähigkeit, die Unternehmenssteuerreform III tatsächlich durchzuziehen und die Massnahmen umzusetzen, die notwendig sind, um den Wirtschaftsstandort Schweiz weiterhin attraktiv zu gestalten. Wir wissen alle, dass diese Reform auch mit Mehrbelastungen verbunden ist. Wenn man die weitere Zukunft anschaut, dann muss man sich fragen, wo wir stehen würden, wenn man nichts machen würde. Wenn wir mit Mehreinnahmen bei der Gewinnsteuer rechnen, müssen wir uns sicher gerade in diesem Bereich bewegen.
Der finanzpolitische Spielraum ist enger geworden, ich habe es gesagt. Wir haben im Budget 2015 Sparmassnahmen umgesetzt. Aus unserer Sicht sind auch für 2016 und 2017 Entlastungen notwendig. Das KAP ist notwendig und muss möglicherweise noch etwas ausgebaut werden. Aber was auch wichtig ist - und das gilt eben nicht nur für den Personalbereich, für die Personalaufstockungen, sondern grundsätzlich -: Sie müssen Prioritäten setzen und sich eben bei allen sachpolitischen Vorlagen, die Sie behandeln und mit denen Sie sich auseinandersetzen, auch immer wieder die finanzpolitischen Konsequenzen überlegen.
Ich könnte Ihnen ein paar Vorlagen aufzählen, bei welchen Sie über die Anträge des Bundesrates mit ständigen, wiederkehrenden zusätzlichen Kosten hinausgegangen sind. Das muss man sich eben auch sehr gut überlegen. Man muss sich bewusst sein, dass das dann in der Zukunft fortgeschrieben wird und möglicherweise auf der Einnahmenseite nicht mehr so günstig aussieht wie heute. Im Moment haben wir selbstverständlich keinen Grund zur Krisenstimmung, aber wir haben sicher einen Grund, vorsichtig mit der guten Haushaltslage umzugehen.
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