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Graber Konrad · Ständerat · 2014-12-01

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-01

Wortprotokoll

Zuerst danke ich für dieses gute Budget. Wir dürfen damit zufrieden sein, insbesondere wenn wir an die Finanzprobleme denken, mit denen sich die Kantone und ausländische Staaten in der heutigen Zeit konfrontiert sehen.

Aufgrund der jetzt erhaltenen mündlichen Ausführungen aus der Finanzkommission und insbesondere aufgrund der Beschlüsse des Nationalrates ist absehbar, dass wir heute das Budget noch nicht definitiv bereinigen können. Ich kann mich in dieser Runde den Anträgen der Finanzkommission weitgehend anschliessen, damit der Nationalrat wiederum Gelegenheit erhält, im Lichte unserer Debatte - es ist ja jetzt die erste Debatte im Ständerat - auch seine Beschlüsse nochmals zu reflektieren. Das Budget wird anschliessend wieder in unserer Finanzkommission beraten, und ich würde ihr gerne zwei, drei Punkte mitgeben. Wir werden ja heute eine Diskussion zum Agrarbereich führen, und dort geht es um mehrere Anträge, die nochmals behandelt werden. Ich möchte kurz sagen, wie ich hier die Situation einschätze.

Es ist klar, dass die einzelnen Beträge für 2014 in der Agrarpolitik noch nicht in Granit gemeisselt sind, obwohl man bei der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 - ich war damals Kommissionspräsident - auch hier im Rat einen Zahlungsrahmen in Aussicht gestellt hat. Es handelt sich um eine Planungsvorgabe, an die sich der Bundesrat nicht zwingend halten muss. Genau gleich verhielt es sich damals bei der Debatte um das Militärbudget: Auch dort hatte das Parlament damals einen höheren Zahlungsrahmen beschlossen, als was der Bundesrat später im Budget einstellte. Ich erinnere Sie an die betreffenden Zahlen, die sich zwischen vier und mehr als fünf Milliarden Franken bewegten.

Es ist aber auch so, dass wir im Rahmen der Diskussion über die Agrarpolitik den Landwirtschaftskreisen in Aussicht gestellt haben, die Direktzahlungen zu erhöhen. Dies war letztlich auch Bestandteil der Konsensfindung hier im Rat. Damit bin ich der Auffassung, dass unser Rat sich hier auch in eine gewisse Pflicht begeben hat. Wer das Prozedere im Budgetprozess zwischen den Räten kennt, wird erahnen, dass wir uns am Schluss des Tages wohl irgendwo zwischen den heutigen Anträgen unserer Finanzkommission und den Beschlüssen des Nationalrates finden werden. Das ist meine Prognose.

Für mich sind bei den diversen Anträgen im Agrarbereich die Direktzahlungen gemäss Agrarpolitik 2014-2017 weitgehend gegeben. Wenn gekürzt werden muss, dann sehe ich das am ehesten im Bereich der Investitionskredite. Hier ist offensichtlich der Fonds de Roulement noch genügend dotiert, ohne dass Investitionen gestoppt werden müssen. Auch haben die Kantone noch einen gewissen Manövrierspielraum.

Bei der dann folgenden Differenzbereinigung werden in diesem Bereich für mich folgende Fragen im Zentrum stehen: Mit welchen Geldern erzielen wir die grösste Wirkung im Sinne der damals diskutierten Agrarpolitik 2014-2017? Wie sieht es mit der Planungs- und Investitionssicherheit aus? Das war ja damals, bei den früheren Vorlagen zur Agrarpolitik, der zentrale Kritikpunkt. Deshalb ist ja auch vorgesehen, diese nicht mehr alle vier Jahre zu überarbeiten, sondern einen längeren Planungshorizont vorzusehen. Wie sieht es mit der volkswirtschaftlichen Wirkung aus? Wenn mehrere Branchen betroffen sind, wird sich dies auch volkswirtschaftlich besonders positiv bemerkbar machen. Ich sehe deshalb - ich kündige hier meinen Einzelantrag für die Detailberatung an - auch eine Erhöhung im Bereich "Schoggi-Gesetz". Hier sind die Interessen der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie identisch. Sie haben dies auch durch eine gemeinsame Eingabe im Vorfeld der Budgetdiskussion dokumentiert, indem der Schweizerische Bauernverband und die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien gemeinsam eine Eingabe an die Räte gemacht haben. Ich werde mich wie gesagt im Detail dazu noch äussern.

Bei den anderen Positionen bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Damit ermöglicht man noch einmal eine vertiefte Diskussion, in Kenntnis auch der Diskussion im Nationalrat. Beim "Schoggi-Gesetz" liegt hingegen kein Minderheitsantrag vor. Hier bin ich der Auffassung, dass noch eine Differenz geschaffen werden muss, damit auch hier eine vertiefte Diskussion geführt werden kann. Ich glaube, wenn ich die Berichterstattung aus der Kommission richtig interpretiert habe, geht es hier auch darum, dass man vielleicht einmal ein konkretes Modell findet, wie man mit diesen Beträgen umgehen will.

Im Sinne meiner Überlegungen bin ich also für Bereinigung des Budgets im beschriebenen Rahmen.