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Bieri Peter · Ständerat · 2014-12-01

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-01

Wortprotokoll

Ich werde es so halten, dass ich zuerst über diejenigen Bereiche des WBF orientiere, bei denen das Budget nicht bestritten ist, und am Schluss über das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Ich kann dann auch gerade die Anträge der Mehrheit der Kommission begründen.

Generell zum WBF: Der Voranschlag 2015 weist für das WBF einen Aufwand von total rund 12,2 Milliarden Franken aus. Davon sind knapp 11,9 Milliarden finanzierungswirksam. Die Erträge belaufen sich auf rund 433 Millionen Franken. Der Gesamtaufwand des Departementes nimmt gegenüber dem Vorjahr um 17 Millionen Franken ab, der Gesamtertrag steigt gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Millionen Franken an. Diese wenigen Zahlen zeigen, dass sich zwischen den Voranschlägen für die Jahre 2014 und 2015 in der Summe nur geringfügige Verschiebungen ergeben.

Bei den Ausgaben macht die Bildung rund 56 Prozent aus, die Landwirtschaft 27 Prozent, die soziale Wohlfahrt 4 Prozent; hier fällt vor allem der Anteil für die Arbeitslosenversicherung ins Gewicht. Weitere 4 Prozent machen die Beziehungen zum Ausland aus. Hier sind die Hauptausgaben jene für die Osthilfe und der Beitrag an die EU-Erweiterung. Der Eigenaufwand fällt mit 8 Prozent an, wobei sich dieser wiederum in etwa hälftig auf Sach- und Betriebsaufwand einerseits und Personalaufwand andererseits aufgliedert. Die budgetierten Ausgaben für den Personalaufwand des WBF - dies immer ohne den ETH-Bereich - belaufen sich auf 368 Millionen Franken. Sie liegen mit 1,18 Prozent praktisch gleichauf wie im laufenden Jahr.

Um es vorwegzunehmen: Unsere Finanzkommission schlägt Ihnen vor, das Budget für das WBF mit Ausnahme einiger Anträge zum BLW in der vom Bundesrat beantragten Form zu genehmigen. Sie anerkennt dabei den Willen des Departementes zur Budgetdisziplin und die Bemühungen, allfällig notwendig gewordene Erhöhungen andernorts innerhalb des Departementes durch Einsparungen zu kompensieren.

Bei den drei Sparmassnahmen im Voranschlag des Bundesrates - der Umsetzung des KAP 2014, den Querschnittkürzungen und den Kürzungen des Sach- und Betriebsaufwands - wurden die Vorgaben eingehalten, wenngleich nach unserer Einschätzung die Landwirtschaft übermässig davon betroffen wurde, was uns schlussendlich zu einer Korrektur veranlasste. Während andere Ämter, zum Teil gestützt auf vom Bundesrat beschlossene Mehrjahresverpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen, mit einem Wachstum rechnen dürfen, haben wir in der Landwirtschaft eine Ausgabenverminderung von 3,6 Prozent zwischen dem Voranschlag 2014 und demjenigen von 2015. Wir werden, wie gesagt, beim BLW darauf zu sprechen kommen und Ihnen entsprechende Korrekturanträge stellen.

Nun zum Generalsekretariat: Die Ausgaben im Generalsekretariat haben sich im Verlaufe der letzten Jahre nur marginal verändert, sieht man davon ab, dass seit 2013 die Rechnung der ETH im Generalsekretariat des WBF integriert wird. Die grossen Veränderungen beim Generalsekretariat gegenüber dem Voranschlag 2014 ergeben sich durch den Mehraufwand bei der ETH.

Nun zum Seco: Das Budget des Seco weist gegenüber dem des laufenden Jahres nur geringfügige Abweichungen auf. Einem Aufwand von 1,2 Milliarden stehen Erträge von 16,6 Millionen Franken gegenüber. Per saldo betragen die Unterschiede zwischen den beiden Jahren gerade einmal 1,2 Millionen Franken. Innerhalb des Amtes ergeben sich jedoch gewisse Verschiebungen. Solche gibt es bei den Personalausgaben, da gewisse Personaleinheiten bis anhin über Sachkredite verbucht wurden. Um 11 Millionen Franken erhöht sich der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung, an die der Bund gemäss Gesetz 0,159 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme bezahlt. 9,9 Millionen Franken weniger als 2014 wurden unter dem Konto "Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten" veranschlagt. Dies ist auf die derzeitige Planung der laufenden Vorhaben zurückzuführen. Bei der Besprechung mit der Direktorin des Seco haben wir uns erkundigt, ob die eingestellten Mittel in der Position "Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer" ausreichen würden, um die verlangten Kontrollen durchzuführen. Uns wurde versichert, dass die Begehren der Kantone sowie die verlangte Kontrolldichte von 50 Prozent der meldepflichtigen Dienstleistungserbringer mit der Erhöhung des Kredits um eine Million Franken erfüllt werden könnten.

Bei der Investitionsrechnung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals um 25 Millionen Franken bei der Sifem zu vermerken. Über diese Organisation sollen Mittel bereitgestellt werden, die es erlauben, über Dritte Kapital für Investitionen in Entwicklungs- und Transitionsländern zur Verfügung zu stellen.

Zu Agroscope habe ich keine Bemerkungen zu machen. Ebenfalls keine Bemerkungen habe ich zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung zu machen.

Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Bekanntlich sind Budget und Rechnung des Bundesamtes für Wohnungswesen für den Laien nicht ganz so leicht nachvollziehbar. Dabei vermischen sich Erfolgs- und Investitionsrechnung, indem der Aufwand der Erfolgsrechnung sowie die Ausgaben der Investitionsrechnung die effektiven Ausgaben von 99 Millionen Franken ausmachen, während der Ertrag der Erfolgsrechnung und die Einnahmen der Investitionsrechnung von 81 Millionen Franken Gesamteinnahmen von 115 Millionen Franken ergeben. Bei der Wohnbauförderung des Bundes [PAGE 1110] muss man sich bewusst sein, dass nebst dem heute aktuellen Wohnraumförderungsgesetz auch frühere Erlasse, die zum Teil weit in der Vergangenheit liegen, noch ihre Wirkung entfalten. Dazu gehört aus neuerer Zeit das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG), auf dessen Grundlage nach wie vor Beiträge zur Zusatzverbilligung der Mietzinse im Umfang von 62 Millionen Franken geleistet werden. Hinzu kommen im nächsten Jahr 20 Millionen Franken, die zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus in den Fonds de Roulement fliessen. Auf der Einnahmenseite stellen die Rückzahlungen von Vorschüssen aus dem WEG-Programm und von Darlehen der Wohnbaugenossenschaften des Bundes die beiden wichtigsten Quellen dar.

Zur Wettbewerbskommission muss ich keine weiteren Bemerkungen machen.

Zum Zivildienst: Beim Zivildienst wird für das Jahr 2015 mit 5500 Neuzulassungen und 2200 Entlassungen gerechnet. Damit steigt die Zahl der "Zivis" auf rund 40 000. 2015 wird die Zahl der geleisteten Diensttage auf 1,6 Millionen Tage steigen. Damit steigen einerseits die Einnahmen aufgrund der von den Einsatzbetrieben geleisteten Abgaben, andererseits erhöht sich auch der Aufwand.

Zu den Nachträgen II: In dem von mir vertretenen Bereich des WBF gibt es zwei Nachträge zu erwähnen. Es sind dies 957 000 Franken in Verrechnung des im Jahre 2013 zu viel bezahlten und im Jahre 2014 mutmasslich zu gering budgetierten Beitrages an die Arbeitslosenversicherung. Es ist ein zusätzlicher Kredit im besagten Umfang vorzusehen. Beim zweiten Nachtrag, beim Bundesamt für Wohnungswesen, handelt es sich um einen Betrag von 1,85 Millionen Franken. Hier geht es jedoch nur um eine finanztechnische Umstellung vom Netto- zum Bruttoprinzip. Der Betrag wird durch die Erhöhung der Einnahmen vollständig kompensiert.

Jetzt komme ich zum Bundesamt für Landwirtschaft, wo sich wahrscheinlich bei der heutigen Debatte der grösste Zankapfel befindet. Der Voranschlag dieses Bundesamtes sieht einen Gesamtaufwand von 3,58 Milliarden Franken und Einnahmen von 201 Millionen Franken vor. Die Minderaufwendungen sind grösstenteils auf Sparmassnahmen zurückzuführen. Durch die vollständige Umsetzung des KAP 2014 werden 57 Millionen Franken und durch die Querschnittkürzung infolge der Teuerungskorrektur 35 Millionen Franken eingespart. Zudem werden die um 37 Millionen Franken tieferen Einnahmen des Bundesamtes für Landwirtschaft aus der Versteigerung der Zollkontingente für Rindfleisch bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen auf dem Grünland kompensiert. Dadurch sinken die Direktzahlungen um 84 Millionen, die Aufwendungen innerhalb des Zahlungsrahmens "Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 2014-2017" um 33,7 Millionen Franken, und der Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz" sinkt um 9,8 Millionen Franken.

Die für 2015 vorgesehene Querschnittkürzung von 1,1 Prozent bei allen schwach und mittelstark gebundenen Ausgaben wird mit gezielten Einsparungen an zwei Orten umgesetzt: erstens bei den Investitionskrediten mit einer Kürzung von 30 Millionen Franken gegenüber dem Finanzplan, dies mit der Begründung, dass dieser Betrag für die Landwirtschaft nicht unmittelbar einkommenswirksam sei; zudem kann dieses als Fonds de Roulement konzipierte Konto mit einem verbleibendem Zufluss von 0,6 Prozent infolge der zu erwartenden tiefen Teuerungsraten real erhalten bleiben. Beim zweiten betroffenen Kredit handelt es sich um die "Beihilfen Pflanzenbau", hier werden gut 5 Millionen Franken eingespart.

Nun zum Antrag der Kommissionsmehrheit: Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, zugunsten der Landwirtschaft gewisse Korrekturen gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf vorzunehmen. Wir begründen dies mit der eingangs von mir gemachten Feststellung, dass im Gegensatz zu anderen Bereichen, die nach wie vor wachsen, bei der Landwirtschaft erhebliche Kürzungen erfolgen.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 haben wir in den Jahren 2012/13 die Landwirtschaftspolitik einschneidend reformiert und in erheblichem Umfang neu ausgerichtet. Diese Neukonzeption bedingt zum Teil massive Anpassungsprozesse auf unseren Bauernhöfen, die mit Betriebsumstellungen, zum Teil auch mit spürbaren Einkommenseinbussen verbunden sind. Im Wissen um diese Veränderungen haben denn auch der Bundesrat und das Parlament in der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 wiederholt betont, man wolle im Gegenzug ein stabiles Agrarbudget in Aussicht stellen, das in der Folge auch so beschlossen wurde. Im Vertrauen auf diese Aussagen wurde von der Landwirtschaft auf ein Referendum gegen die Agrarpolitik 2014-2017 verzichtet. Zu berücksichtigen gilt es auch die Feststellung, dass das durchschnittliche Jahreseinkommen je Familienarbeitskraft in der Landwirtschaft mit 43 000 Franken 40 Prozent unter dem Vergleichseinkommen liegt. Deshalb hat der Bundesrat bei der Agrarpolitik 2014-2017 eine Erhöhung des Sektoreinkommens um insgesamt 110 Millionen Franken in Aussicht gestellt.

Gestützt auf diese Ausgangslage haben wir in der Finanzkommission nach verträglichen und begründbaren Lösungen gesucht. Wir beantragen Ihnen nun Folgendes:

Die Querschnittkürzung infolge der Teuerungskorrekturen wird bei den Investitionskrediten so, wie es der Bundesrat vorsieht, akzeptiert. Wir beantragen jedoch, auf die mit dem KAP begründeten Kürzungen zu verzichten. Wir begründen dies mit den bei der Agrarpolitik 2014-2017 von Bundesrat und Parlament an die Landwirtschaft abgegebenen Versprechen. Zum Thema der Kompensation der durch das neue Fleischimportsystem verursachten Mindereinnahmen liessen wir uns vom Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft orientieren. Er informierte uns dahingehend, dass die vermuteten Mindererlöse nach aktuellsten Schätzungen nicht bei 37,5 Millionen, sondern in etwa bei 28 Millionen Franken liegen werden. Hier beantragen wir, diese Kürzung der neuen Schätzung anzupassen. Hingegen sind wir der Meinung, dass eine generelle Streichung nicht angebracht ist, da der Bundesrat bei der Agrarpolitik 2014-2017 stets betonte, dass diese Mindereinnahmen bei den Zöllen im Agrarbudget kompensiert werden müssten. Auch wollte die Landwirtschaft diesen Systemwechsel, in der Erwartung, dass damit die Inlandfleischpreise steigen würden.

Sie sehen auf der Fahne, wo und in welchem Umfang sich diese Korrekturen auf das Budget auswirken. Es geht um die Positionen 708.A2310.0144, "Pflanzen- und Tierzucht", 708.A2310.0341, "Umschulungsbeihilfen", 708.A2310.0147, "Beihilfen Viehwirtschaft", 708.A2310.0148, "Beihilfen Pflanzenbau" und 708.A2310.0490, "Direktzahlungen Landwirtschaft". Mit den Anträgen der Mehrheit haben wir die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen von 127,8 Millionen Franken um 64,7 Millionen Franken zurückgenommen; es verbleiben damit noch Kürzungen im Umfang von 63,1 Millionen Franken. Dies ist ziemlich genau die Hälfte der vom Bundesrat beantragten Kürzungen.

Wir beantragen Ihnen, diese Veränderungen so vorzunehmen. Sie liegen damit in etwa in der Mitte zwischen dem Entwurf des Bundesrates und den Beschlüssen des Nationalrates. Unser Antrag ist jedoch vor dem Entscheid der Finanzkommission bzw. des Plenums des Nationalrates zustande gekommen. Er ist deshalb als eigenständige und unabhängige Lösung zu betrachten.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, in all diesen Bereichen des Bundesamtes für Landwirtschaft den Anträgen der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zuzustimmen.