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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-01

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-01

Wortprotokoll

Ich möchte zunächst zur Position 318.A2310.0334, "Familienergänzende Kinderbetreuung", etwas sagen. Diese wird ja auf nächstes Jahr aufgestockt. Das ist ein Beschluss des Parlamentes, den der Bundesrat selbstverständlich bereit ist umzusetzen. Es ist ja beschlossen worden, dass man diese familienergänzende Kinderbetreuung weiterziehen will. Damit ist es auch folgerichtig, dass man den entsprechenden Betrag bereits im Budget 2015 einstellt.

Jetzt zur Position 341.A2310.0122, "Qualitätssicherung Milch": Ich möchte Ihnen beantragen, diese Position so zu übernehmen, wie es Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Es hat nämlich in den letzten Jahren im Bereich der Qualitätssicherung Milch beziehungsweise der Milchprüfung, die man heute macht, grosse Veränderungen gegeben. Es gab ursprünglich einmal zehn Labors, die sich darum kümmerten. [PAGE 1100] Jetzt gibt es noch ein Labor. Das heisst mit anderen Worten, dass die Untersuchungskosten in diesem Bereich stark gesunken sind. Es ist wichtig - wir haben das auch in die KAP-Botschaft aufgenommen -, dass die Eigenverantwortung der Milchbranche für die Milchprüfung etwas höher gewichtet wird. Heute ist es so, dass ein Milchviehbetrieb im Durchschnitt etwas über 30 Franken pro Jahr an die Qualitätskontrolle der Milch beisteuert. Wenn wir jetzt knapp eine Million Franken streichen würden, würde das heissen, dass ein Milchbetrieb 40 Franken pro Jahr beisteuern würde. Das ist vertretbar.

Man kann über vieles diskutieren, aber hier muss man schon sagen, dass man beim Niveau der Qualitätskontrolle auch zurückgefahren ist. Man macht ja heute nicht eigentlich Qualitätskontrolle, sondern Milchprüfung - es gibt die Milchprüfungsverordnung. Es geht also darum, die Hygiene bei der Milchproduktion und der Milch zu prüfen, aber es sind nicht mehr die Anforderungen, wie sie unter der Qualitätsverordnung noch bestanden haben. Wenn Sie das jetzt auf die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe umlegen, heisst das Mehrkosten im Umfang von 83 Rappen pro Monat. Das ist keine Existenzbedrohung für die Landwirtschaft. Hier darf man durchaus sagen, dass die Landwirtschaft ihren Teil in diesem Bereich des KAP auch mittragen kann. Wir werden noch andere Positionen zu diskutieren haben, wo es vielleicht weniger klar ersichtlich ist, dass es richtig ist, eine kleine Kürzung zu machen.

Zum Schluss einfach noch ein Hinweis: Es gibt ansonsten keine marktwirtschaftliche, im Wettbewerb stehende Branche, bei der der Staat die Kontrolle bezahlt. Es ist immer so, dass die Kontrollen gleichermassen von den Produzenten und den Verwertern bezahlt werden. In der Landwirtschaft haben wir jedoch die Spezialregelung, dass der Staat auch noch die Kontrollen bezahlt. Ich meine also, dass es vertretbar wäre, wenn man hier zulasten der Bauern nur etwas mehr, nämlich 83 Rappen pro Monat, verlangen würde.

Ich möchte Sie bitten, dem Bundesrat und dem Antrag der Minderheit Fetz zu folgen.

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