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Abate Fabio · Ständerat · 2014-12-01

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-01

Wortprotokoll

Die finanzierungswirksamen Ausgaben des Voranschlages 2015 des EDI betragen 17,23 Milliarden Franken und liegen damit um 491 Millionen Franken über dem Voranschlag des Vorjahres. Die bedeutsamen Positionen sind zunächst die Steigerung um 166 Millionen Franken im Bundesamt für Gesundheit und die Steigerung um rund 295 Millionen Franken im Bundesamt für Sozialversicherungen. Für den Voranschlag sind zwei Punkte zu erwähnen: Die Querschnittkürzungen um 1 Prozent und die Teuerungskorrektur um 1,1 Prozent wurden integriert.

Bei der Position "Familienergänzende Kinderbetreuung" hat die Kommission die Zahlen dem aktuell geltenden Verpflichtungskredit angepasst. Es geht um einen Betrag von 26,5 statt 19 Millionen Franken. Eine Anpassung erfolgte auch beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Diese Anpassung an den geltenden Rahmenkredit entspricht einer Erhöhung des budgetierten Betrages von etwas mehr als 3 Millionen Franken um 973 000 Franken. Dabei geht es um die Position "Qualitätssicherung Milch".

Bei den Personalausgaben gibt es ein nominelles Wachstum von 2,4 Prozent. Ein grosser Teil, nämlich 4,1 Millionen Franken, ist auf das Wachstum bei Meteo Schweiz zurückzuführen. Beim Bundesamt für Statistik gibt es einen Zuwachs von 2 Millionen Franken. Grund dafür sind Bedürfnisse, die bis anhin über Sachmittel finanziert worden sind und neu über den Personalaufwand für Festangestellte finanziert werden.

Beim Temporärpersonal haben wir festgestellt, dass insbesondere beim Bundesamt für Statistik ein Zuwachs beantragt wurde, weil zusätzliche Umfragen vorgesehen sind. Als Entscheidungsgrundlage, ob die jeweilige Anstellung fest oder temporär erfolgt, dient die Natur der vorgesehenen Aufgaben. Im Voraus ist es unmöglich zu bestimmen, welches Personal nötig ist. Das befristet angestellte Personal gibt nicht zu Problemen Anlass.

Für "Beratungsaufwand" sind 36,2 Millionen Franken budgetiert. Es wurde die Frage gestellt, welche Leistungen effektiv als Beratung zu budgetieren sind. Leistungen dieser Art könnten auch unter den Begriff "Beschaffung" fallen, und beim BBL werden entsprechende Abklärungen gemacht.

Besonders erwähnenswert ist die Erhöhung der Kosten beim Generalsekretariat, die erfolgt, weil die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus nächstes Jahr anlässlich des 20-Jahr-Jubiläums der Antirassismus-Strafnorm eine Kampagne geplant hat.

Bei der Informatik ist die Situation unter Kontrolle. Wir führten während der Beratung der Rechnung eine Analyse durch, und im Departement wird vierteljährlich der Stand der wichtigsten zehn Projekte dargestellt.

Für das Beschaffungswesen existiert innerhalb des Departementes ein Beschaffungs-Controlling, und es werden entsprechende Weisungen erarbeitet. Es geht um die Sicherstellung der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zielkonformität.

In Bezug auf das Bundesamt für Kultur möchte ich die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019 erwähnen, die im September abgeschlossen worden ist. Bezüglich der Finanzen ist zu sagen, dass die vorgesehene Erhöhung grundsätzlich mehrheitlich unterstützt wird.

Zum Media-Abkommen: Ich erinnere daran, dass ein Nachtragskredit von 5 Millionen Franken vom Parlament bewilligt worden ist. Es geht dabei um einen Kredittransfer, der erlaubt hat, die Nachteile, die sich aus der Einstellung der Verhandlungen mit einem darauffolgenden Ausschluss der Schweiz ergeben, zu kompensieren. Eine Lösung für das nächste Jahr ist kaum in Sichtweite, sodass im Jahr 2015 die Ersatzmassnahmen immer noch Gültigkeit haben. Die Diskussionen mit der EU werden wieder aufgenommen, sobald die EU über ein Verhandlungsmandat verfügt.

Ich möchte noch die Position 306.A4300.0138, "Heimatschutz und Denkmalpflege", erwähnen. Im Voranschlag 2015 sind 34,5 Millionen Franken eingestellt, was rund 4,2 Millionen Franken mehr ist als im Voranschlag 2014 und rund 4,3 Millionen Franken weniger, als für das Budget 2015 vorgesehen war. Die Reduktion von 4,3 Millionen Franken beim Voranschlag 2015 wurde in den Finanzplan 2016-2018 übertragen.

Es gibt drei Nachtragskredite. Beim Bundesamt für Sozialversicherungen werden 20 Millionen Franken als Erhöhung des gesetzlich vorgeschriebenen Beitrages des Bundes an die IV beantragt. Der Bundesbeitrag an die IV ist ab dem Jahr 2014 durch die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen bestimmt; da diese Einnahmen leicht höher ausfallen, wird der Betrag folglich angepasst. Der zweite Nachtragskredit betrifft die Ergänzungsleistungen zur AHV. Bei der Budgetierung 2014 wurde das Wachstum unterschätzt. Dieser Nachtragskredit ist notwendig, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Kantonen rechtzeitig nachkommen kann. Daher sind diese 6 Millionen Franken notwendig. Der dritte Nachtragskredit betrifft die Ergänzungsleistungen zur IV, wobei die Ausführungen zum ersten Nachtragskredit auch hier gelten.

Der verehrte Kollege Levrat wird nun mit Ausführungen zum Bundesamt für Sozialversicherungen, zum Bundesamt für Gesundheit und zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weiterfahren.