Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Eine Bemerkung zu Litera e: Hier wird der neue Begriff des Aufenthaltes im Spital mit Basisservice eingeführt. Ich habe Ihnen in meinem Eintretensreferat darzulegen versucht, dass die von der Grundversicherung abgedeckten Leistungen bei einer Behandlung im stationären Bereich neu den Aufenthalt im Spital mit Basisservice umfassen. Es kann nicht mehr von [PAGE 661] einer örtlichen Fixierung auf die allgemeine Abteilung ausgegangen werden. Dieser Basisservice kann von jedem Versicherten, ob nur grund- oder auch zusatzversichert, in einem öffentlichen Spital oder in einem in die kantonale Spitalplanung einbezogenen Privatspital bezogen werden. Die in der Rechnung ausgewiesenen leistungsbezogenen Kosten des Basisservice lösen die 50-prozentige Zahlungspflicht des Kantons aus. Die Basisservice-Dienstleistungen öffentlicher und privater Spitäler fallen jedoch auch in die Planungskompetenz der Kantone. Sie haben dabei - wir kommen bei Artikel 39 noch einmal darauf zurück - private Trägerschaften angemessen in die Planung einzubeziehen.