Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
In Artikel 39 Absätze 1 und 3 wird erneut der Begriff der teilstationären Krankenpflege gestrichen.
Im Übrigen werden in diesem Artikel die Planungskompetenzen der Kantone im stationären Bereich umschrieben. Die Kantone planen den Basisservice in öffentlichen und privaten Spitälern. Sie haben dabei, wie das in Absatz 2 festgehalten ist, private Trägerschaften angemessen in die Planung einzubeziehen. Die Festschreibung im Gesetz entspricht der heute vom Bundesrat angewandten Praxis. Im Bereich der zusatzversicherten Leistungen besteht keine Planungskompetenz der Kantone.