Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ich möchte Frau Berger sagen, dass sie von ganz falschen Voraussetzungen ausgeht. Wir haben die Spitalfinanzierung jetzt grundsätzlich umfunktioniert. Es gibt keine Institutfinanzierung mehr. Es werden keine privaten Spitäler subventioniert, entgegen dem, was Sie jetzt gerade sagten. Es gibt einzig noch Leistungen, die verrechnet werden. Diese Leistungen können Sie entweder in einem öffentlichen oder in einem privaten Spital beziehen. Diese Leistungen im Basisservice werden dann die Zahlungspflicht des Kantons respektive der Krankenkasse auslösen.
Es ist ganz wichtig, dass wir das festhalten, weil hier immer wieder Unklarheiten bestehen. Es gehen keine [PAGE 662] Subventionen an private Kliniken. Der Patient, der eine Leistung bezieht, erhält einen Anteil an die ihm dadurch entstehenden Kosten. Das ist eine der Änderungen, die in der Spitalfinanzierung eingeführt wurden. Der gesamte Basisservice wird von der Planungskompetenz der Kantone umfasst. Ein privates Spital, das diese Basisleistung erbringt und für dessen Dienstleistung ein Patient den Anteil des Kantons beansprucht, muss in der Kantonsspitalplanung aufgenommen sein. Es muss auf der Spitalliste des Kantons enthalten sein. Das heisst, dass ein Kanton rationell entscheiden wird: Er wird jene Leistungserbringer auf seine Spitalliste nehmen, d. h. jene Spitäler, die sein Angebot an öffentlichen Spitälern ergänzen und eine Leistung erbringen, die für den Kanton von Nutzen ist. Wir gehen aber auch davon aus, dass die Kantone wirklich rationell entscheiden und ihre Leistungen dort einkaufen, wo sie qualitativ am besten und kostenmässig am günstigsten sind. Das kann nun auch einmal eher bei einer privaten Klinik der Fall sein als bei einem öffentlichen Spital. Wir gehen davon aus, dass dann der Kanton seine Restrukturierungen bei den öffentlichen Spitälern vornimmt und nicht einfach weiterhin die teureren Leistungen beim öffentlichen Spital einkauft, weil es für ihn politisch einfacher ist, dies zu tun, als ein Privatspital auf die Liste zu nehmen.
Wir gehen also davon aus, dass vonseiten der Kantone durchaus rationell, effizient, wirtschaftlich und qualitätsbewusst geplant wird und dass dabei sowohl die öffentlichen Angebote als in angemessener Art und Weise auch die Angebote von Privatspitälern berücksichtigt werden. Der Bundesrat wird diese Praxis in der Art und Weise überprüfen, wie er das schon bis anhin getan hat.