Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
In diesem Artikel werden die Wahlmöglichkeiten des Versicherten umschrieben. In Absatz 2 Litera a wird dem Umstand der Aufhebung des Kontrahierungszwanges Rechnung getragen, indem festgehalten wird, dass ein Versicherter im Notfall, oder wenn die erforderlichen Leistungen im ambulanten Bereich vom Leistungserbringer, mit dem der Versicherer einen Vertrag abgeschlossen hat, nicht angeboten werden, auch einen anderen Leistungserbringer aufsuchen kann.
Ich glaube, dass der vorliegende Antrag Berger mit dem vorhergehenden betreffend Kontrahierungszwang zusammenhängt. Diesen Entscheid haben wir an sich gefällt - Frau Berger wird sich aber dazu äussern.