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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-06-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-06-07

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Wir brauchen gerade solche Instrumente wie den vorliegenden Rechtshilfevertrag mit Argentinien, um der mittlerweile doch sehr gut funktionierenden internationalen Kriminalität etwas entgegenstellen zu können. Mit dem Rechtshilfevertrag mit Argentinien haben wir ein solches Instrument; er schafft die völkerrechtliche Grundlage für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den schweizerischen und den argentinischen Strafjustizbehörden. Er steckt gleichzeitig aber auch den Rahmen dieser Zusammenarbeit ab und regelt die Modalitäten der Rechtshilfe.

Kurz zur Frage, was in diesem Vertrag steht: Der Vertrag mit Argentinien enthält verschiedene Bestimmungen, die dazu beitragen, dass Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten vereinfacht und beschleunigt werden können. Dazu gehört auch die detaillierte Regelung der Voraussetzungen für Rechtshilfeersuchen. Zur Beschleunigung der Verfahren trägt auch wesentlich der Verzicht auf Formerfordernisse bei. Der direkte Verkehr über eine Zentralbehörde erlaubt zudem eine rasche Bereinigung von unklaren oder unvollständigen Rechtshilfeersuchen sowie eine effiziente Klärung von allfälligen Missverständnissen; die gibt es nämlich auch. Der Vertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Rechtshilfegesetzes. Er lehnt sich an das Rechtshilfeabkommen des Europarates von 1959 an und übernimmt Elemente aus dem Zweiten Zusatzprotokoll von 2001. Der Vertrag berücksichtigt auch die neusten Entwicklungen auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Er erlaubt unter anderem auch die Einvernahme per Videokonferenz.

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Nach Peru, Ecuador, Brasilien, Mexiko und Chile ist Argentinien bereits das sechste Land in Lateinamerika, mit dem die Schweiz entsprechende Vertragsverhandlungen erfolgreich abschliessen konnte.

Ich kann zusammenfassend festhalten, dass der Rechtshilfevertrag mit Argentinien ein wichtiges Instrument im Kampf [PAGE 476] gegen die internationale Kriminalität ist. Er legt das Fundament für eine wirksamere Verbrechensbekämpfung und stellt einen weiteren Baustein in der Politik der Schweiz dar, ihre Sicherheitsinteressen durch internationale Zusammenarbeit zu wahren. Der Vertrag enthält wichtige rechtsetzende Bestimmungen und ist folglich dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellt.

Ihre RK, Sie haben es gehört, hat die Vorlage einstimmig angenommen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Bundesbeschluss zu genehmigen.