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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-06-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-07

Wortprotokoll

Die grenzüberschreitende Kriminalität ist ein Faktum - ich verweise auf Geldwäscherei, Drogenhandel, Terrorismus usw. -; sie nimmt tendenziell zu. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass eine wirksame Verbrechensbekämpfung internationale Zusammenarbeit voraussetzt. Die Schweiz hat schon zahlreiche derartige bilaterale Abkommen abgeschlossen, auch mit Ländern aus Lateinamerika. Ich verweise auf die Abkommen mit Peru, Ecuador, Brasilien, Mexiko und Chile.

Das Abkommen, das wir heute zu genehmigen haben, beruht einerseits auf dem Europäischen Rechtshilfeübereinkommen und andererseits auf dem Rechtshilfegesetz. Der Bundesrat spricht deshalb in seiner Botschaft zu Recht von einem "weiteren Baustein im Vertragsnetz, das die Schweiz im Interesse der effizienten Bekämpfung der internationalen Kriminalität auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen weltweit knüpft".

Wir teilen diese Auffassung, Frau Bundesrätin, und beantragen einstimmig Eintreten. Wir beantragen auch einstimmig, den Rechtshilfevertrag zu genehmigen.