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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-06-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-07

Wortprotokoll

Sie wissen, dass diese Vorlage eine lange Geschichte hat. Ich werde sie Ihnen nicht in aller Breite erneut erzählen, aber es ist ganz entscheidend, dass man sich wieder bewusst wird, wo wir stehen. Denn nur im Wissen um die Dinge ist man auch in der Lage zu entscheiden.

Wir entschieden uns ja seinerzeit gegen die Initiative und arbeiteten dafür einen indirekten Gegenvorschlag aus. Im Gegensatz zu unserem Entscheid formulierte der Nationalrat einen direkten Gegenvorschlag und empfahl sodann sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenvorschlag zur Annahme; den indirekten Gegenvorschlag beriet er nicht. Vor rund einem Jahr erhielten wir aufgrund einer parlamentarischen Initiative erneut die Chance, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Gleichzeitig stimmten beide Räte einer Fristerstreckung in Bezug auf die Behandlung der Volksinitiative zu. In der Wintersession 2010 verabschiedeten wir hier einen aus zwei Vorlagen bestehenden indirekten Gegenvorschlag. Der Nationalrat entschied dann - und das ist wichtig - entgegen dem Antrag seiner Kommission Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Und er verabschiedete vergangene Woche die Vorlage 1, sprich den indirekten Gegenvorschlag, und zwar mit 82 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Jetzt kommt das ganz Entscheidende: Zurückbehalten bzw. nicht diskutiert wurden die Initiative und der direkte Gegenvorschlag, bei dem ja Differenzen zu unserem Rat bestehen. Stattdessen hat der Nationalrat im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Initiativen entschieden, die Behandlungsfrist um ein Jahr zu verlängern.

Zusammengefasst ist die Situation so: Hängig ist ein indirekter Gegenvorschlag aus dem Nationalrat, mit rund 15 Differenzen gegenüber unserem Beschluss. Nicht in unserem Rat zur Behandlung anstehend sind die Initiative und der direkte Gegenvorschlag, und zwar aufgrund der Tatsache, dass die Behandlung abgesetzt worden ist und dafür eine Fristerstreckung ausgesprochen wurde. Der Ordnungsantrag lautete wie folgt: Die Behandlungsfrist für die Volksinitiative gegen die Abzockerei sei um ein weiteres Jahr zu verlängern und das Geschäft 08.080 von der Traktandenliste abzusetzen. Diesem Ordnungsantrag hat der Nationalrat mit 82 zu 76 Stimmen zugestimmt. Das ist die Ausgangslage.

Wir haben nun gestern das weitere Vorgehen diskutiert und haben als Erstes ganz klar festgestellt, dass wir den indirekten Gegenvorschlag - das ist die Vorlage mit den 15 Differenzen - in dieser Session jetzt nicht bereinigen können, sondern das ordentlicherweise an der nächsten Sitzung der Kommission für Rechtsfragen machen müssen. Wir werden diese Vorlage, diesen indirekten Gegenvorschlag, hier dann in der Herbstsession wieder beraten. Zu entscheiden haben wir heute einzig und allein die Frage der Fristerstreckung. Dazu möchte ich jetzt doch noch etwas festhalten: Es wird in diesem Zusammenhang ja so getan, wie wenn wir etwas Illegales vorkehren würden - ja doch, das habe ich jetzt verschiedentlich gehört und gelesen, wenn auch nicht in diesem Saal. Unser Parlamentsgesetz, ich sage das jetzt zum Fenster hinaus, damit das endlich zur Kenntnis genommen wird, hält für diesen Fall in Artikel 105 Absatz 1bis nämlich Folgendes fest: "Steht ein mit der Volksinitiative eng zusammenhängender Erlassentwurf in der Form des Bundesgesetzes" - das ist der Fall - "in der Differenzbereinigung, so kann die Bundesversammlung die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um höchstens ein weiteres Jahr verlängern." Das ist die rechtliche Ausgangslage.

Ihre Kommission beantragt Ihnen die Fristerstreckung mit 10 zu 2 Stimmen. Es liegt ein Minderheitsantrag vor. [PAGE 466]

Warum dieser Antrag der Mehrheit? Wenn wir der Fristerstreckung nicht zustimmen würden, müsste der Nationalrat die Beratung über die Initiative und den direkten Gegenvorschlag husch, husch aufnehmen, damit er uns ein Resultat liefern könnte, und wir müssten die Vorlagen ebenfalls husch, husch oder noch viel schneller beraten, weil wir, wenn der Fristerstreckung nicht zugestimmt würde, in dieser Session über die Initiative befinden müssten, da sonst die Frist abläuft. Es ist ja alles möglich, aber ich bin der Meinung, dass wir da ein gewaltiges zeitliches Problem hätten, was wir vermeiden sollten. Das ist die eine Überlegung.

Die viel entscheidendere Überlegung ist aber die folgende: Wenn wir jetzt gezwungen würden, die Schlussabstimmung über die Initiative und den direkten Gegenvorschlag durchzuführen, würde dies verhindern, dass über den indirekten Gegenvorschlag zeitgleich abgestimmt werden kann. Wir sind aber der Meinung, dass Sie eine Gesamtübersicht haben sollten, sodass Sie en connaissance de cause entscheiden können, ob Sie die Initiative, den direkten Gegenvorschlag oder den indirekten Gegenvorschlag wollen. So einfach ist die Geschichte.

Vor diesem Hintergrund sind wir klar der Meinung, dass wir jetzt von der gesetzlichen Möglichkeit einer weiteren Fristerstreckung Gebrauch machen sollten, damit alles miteinander zur definitiven Entscheidung gebracht werden kann. Wir würden uns ja auch widersprüchlich verhalten, wenn wir der Fristerstreckung nicht zustimmten. Schliesslich waren wir es, die dafür gesorgt haben, dass ein indirekter Gegenvorschlag zustande kommt, welcher der Initiative gegenübergestellt werden kann. Infolgedessen sollten wir dieses Geschäft als Gesamtpaket beurteilen.

Eine letzte Bemerkung: Wer uns Verzögerung vorwirft, liegt völlig daneben. Das hat absolut nichts mit Verzögerung zu tun. Ich habe das im Dezember schon gesagt: Wir haben im August 2010 begonnen und haben eine fertige Vorlage in die Wintersession gebracht. Der Nationalrat hat das erste Quartal oder Halbjahr gebraucht, und jetzt sind wir wieder am Ball. Wir machen keine Verzögerung, sondern wir werden das beraten und im Ständerat in die Herbstsession bringen. Dann geht es wieder in den Nationalrat mit den noch verbleibenden Differenzen - vielleicht haben wir dann nur noch wenige; es sind jetzt fünfzehn, ich habe sie noch nicht gesehen und auch nicht geprüft.

Bref: Ich ersuche Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diesem Antrag auf Fristerstreckung zuzustimmen.