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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-06-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-07

Wortprotokoll

Artikel 30a ist neu, es geht um den Fall des Todes eines Ehegatten. Die Bestimmung ermöglicht es dem überlebenden Ehegatten, seinen Namen zu ändern. Er kann nach dem Tod des Partners wieder seinen Ledignamen tragen.

Sie werden fragen: Was soll das? Dies wird nicht der Regelfall sein, sicher nicht. Aber wir wurden seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es tatsächlich Fälle gab, in denen es der Wunsch des überlebenden Ehegatten war, seinen Ledignamen wieder annehmen zu können, weil [PAGE 480] vielleicht bestimmte Umstände im Umfeld der Ehe dafür sprachen. Deshalb eröffnen wir hiermit diese Möglichkeit.

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