preparatory:AB 161636
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-17
Wortprotokoll
Im Sinne der Ratseffizienz werde ich einerseits, in Stellvertretung von Kollege Favre, zum Minderheitsantrag sprechen und andererseits bekanntgeben, was die FDP-Liberale Fraktion wünscht.
Ich beginne gleich mit dem Antrag der Minderheit, den Frau Semadeni vorhin begründet hat, und sage Ihnen: Hier wird die FDP-Liberale Fraktion der Mehrheit folgen. Bei Artikel 23n Absatz 1bis Litera g bitten wir Sie, der Minderheit Favre Laurent zu folgen, das heisst, am Entscheid festzuhalten, den wir gefällt haben, und die pathogenen Substanzen und Organismen auszunehmen. Es ist in der Tat so, dass diese Aufweichung des Protokolls hier im Rat natürlich nicht von allen Seiten begrüsst wird. Aber es ist halt auch so, dass längst nicht alle Länder dieses Protokoll in dieser Weise ratifiziert haben und ratifizieren werden. Und zudem ist es auch so, dass beispielsweise die USA nicht Vertragspartei des Nagoya-Protokolls sind und es kaum ratifizieren werden. Deshalb ist es sozusagen eine Frage der Rechtssicherheit, ob man in der Schweiz eine solche Handhabung der pathogenen Substanzen via Protokoll haben will oder nicht. Es wäre im Sinne der Rechtssicherheit einfacher, eine [PAGE 358] Ausnahme zu machen, so, wie es Ihnen die Minderheit Favre Laurent vorschlägt.
Wir haben ja beim Eintreten darüber diskutiert, wie sinnvoll die Anwendung dieses Protokolls im Generellen ist. Es ist jetzt halt so herausgekommen, wie man das vorhersehen konnte: Einerseits tritt man auf das Protokoll ein, andererseits beschliesst man die Ausnahmen. Das ist der Mittelweg, den die Kommission beschlossen hat. Es ist im Sinne der Rechtssicherheit und der Anwendung besser, hier die Pathogene auszunehmen, sonst schafft man eine Rechtsunsicherheit.
Ich bitte Sie, dann auch bei der letzten Differenz - Herr Fässler wird dort den Minderheitsantrag verfechten - bei der Mehrheit zu bleiben und die Rückwirkung für das traditionelle Wissen nicht zu beschliessen. Es ist ein Unsinn, wenn man das traditionelle Wissen, das allen schon offensteht, rückwirkend noch reglementieren will. Das schafft wiederum Rechtsunsicherheit.
Wir bitten Sie also im Interesse der Rechtssicherheit, die Pathogene und die Pflanzensorten auszunehmen und in Bezug auf das traditionelle Wissen der Mehrheit zu folgen.