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Binder Max · Nationalrat · 2014-03-17

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-17

Wortprotokoll

Wie Sie sehen, ist die Minderheit nicht grundsätzlich gegen eine Fristverlängerung - dies, obwohl für alle Verlader, aber auch für die verladende Wirtschaft, also für alle Unternehmen, von Anbeginn klar war und bis zum heutigen Tag klar ist, dass der Zahlungsrahmen bis 2018 befristet ist und danach diese Förderung eingestellt wird. Nachher wäre grundsätzlich Schluss. Die Beiträge werden pro Jahr langsam abgebaut.

Der Bundesrat schlägt nun vor, die Frist um fünf Jahre zu verlängern, also bis 2023, und gleichzeitig eine Aufstockung um 180 Millionen Franken vorzunehmen. Damit, wird begründet, soll ein abruptes Ende der Beiträge vermieden werden. Das Parlament ist nicht verpflichtet, diese Frist zu verlängern. Wir kommen den Unternehmen eigentlich entgegen, indem wir den Übergang von den Beiträgen bis zu ihrer Einstellung mit langsam sinkenden Jahrestranchen sozusagen etwas abfedern.

Die Minderheit ist wie gesagt grundsätzlich bereit, diese Frist zu verlängern. Wir sind aber ganz konsequent gegen eine Aufstockung der Restmittel, die Ende 2018 offenbar noch in der Höhe von etwa 170 Millionen Franken vorhanden sein werden, um 180 Millionen Franken auf 1,675 Milliarden Franken, also 75 Millionen Franken über dem 2008 festgelegten Zahlungsrahmen. Damit würden wir die 2010 beschlossene Kürzung um 105 Millionen Franken aushebeln und erst noch 75 Millionen Franken zusätzlich sprechen und damit über den ehemaligen Zahlungsrahmen hinausgehen. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel; denn erstens können die Unternehmen zum heutigen Zeitpunkt gar nicht mit einer Verlängerung der Frist rechnen, zweitens können sie schon gar nicht mit einer Erhöhung dieses Zahlungsrahmens rechnen, und drittens wussten sie von allem Anfang an, dass die Frist 2018 ausläuft. Es braucht also keine Vorbereitung der Unternehmen, denn diese wissen seit bald zehn Jahren, dass die Frist 2018 ausläuft. Sie konnten sich also unternehmerisch auf das Ende im Jahr 2018 vorbereiten.

Dennoch sind wir bereit, die Frist für den Einsatz der offenbar Ende 2018 noch vorhandenen Restmittel des Zahlungsrahmens zu verlängern. Damit die jährlichen Tranchen Sinn machen, verlängern wir die Frist aber nur um drei Jahre, das heisst bis 2021. Eine Frist von fünf Jahren macht bei 170 Millionen Franken in der Praxis wenig Sinn. Wenn alles plangemäss verläuft, wird die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels 2016 und des Ceneri-Basistunnels 2019 dazu führen, dass nach zwei Jahren Praxis mit der durchgehenden Basislinie Nord-Süd, mit dem Gotthard- und dem Ceneri-Basistunnel, Erfahrungen gesammelt werden können, solange die Beiträge noch vorhanden sind.

Wir sind überzeugt, dass dies ein vernünftiger Kompromiss ist. Wir beantragen Ihnen also die Festlegung des Zahlungsrahmens bei 1495 Millionen Franken und eine Laufzeit bis 2021.

Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag dieser Minderheit.