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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-16

Wortprotokoll

Die Agglomerationsprogramme, es ist von mehreren gesagt worden, sind grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte. Das Parlament hat diese Programme 2008 in den Infrastrukturfonds integriert, mit einem "volet" von 6 Milliarden Franken. Schon bei der ersten Tranche stellte man schnell fest: Es gibt eine grosse Nachfrage. Die Erkenntnis war, dass Städte, Agglomerationen und Kantone diese Grossprojekte alleine finanziell nicht schultern konnten. Für uns haben die Agglomerationsprogramme einen grossen Vorteil: Die Fragen der räumlichen Entwicklung, der Siedlungsentwicklung und die Frage "Wie bewältigt man diese Entwicklung verkehrlich?" werden in den Kantonen koordiniert geprüft und projektiert, und der Bund leistet einen Finanzbeitrag.

Das erste Programm war tatsächlich sehr bahnlastig, aber, Herr Nationalrat Hurter, das war so, weil Zürich so viel Geld beansprucht hat, weil die Durchmesserlinie massgeblich mit dieser ersten Tranche finanziert worden ist. Und Durchmesserlinie heisst Bahn. Der Grund war also nicht "der böse Bund" oder "die böse Strasse", sondern die Nachfrage, die Tatsache, dass die bestehenden Projekte damals vor allem bahnseitig reif waren. In der ersten Programmbotschaft hatte es deshalb einen Bahnanteil von fast 70 Prozent, insbesondere wegen der Durchmesserlinie.

In der jetzigen, zweiten Programmbotschaft ist der Anteil 50/50. Das entspricht auch, denke ich, den Bedürfnissen in diesen Agglomerationen. Es ist natürlich so: In Agglomerationen, in dichtbesiedeltem Gebiet werden Sie immer einen Anteil von öffentlichem Verkehr haben, weil der öffentliche Verkehr in dichtbesiedelten Gebieten schlichtweg der effizienteste Verkehr ist. Das ist sinnvoll, und das entspricht vor allem auch der Planung der betroffenen Regionen selber: Sie beurteilen diese Frage so; sie wollen das Wachstum der Bevölkerung, der Arbeitsplätze vor allem mit Mitteln des öffentlichen Verkehrs bewältigen. Und das scheint uns auch richtig zu sein.

Wir haben in dieser zweiten Etappe einen Antrag von rund 1,68 Milliarden Franken, der dazu führen wird, dass die Mittel im Infrastrukturfonds, die für die Agglomerationsprojekte reserviert sind, also die 6 Milliarden, bis auf 200, 250 Millionen Franken bereits verpflichtet sein werden. An sich, das wissen Sie auch, hat das Parlament einmal beschlossen: Die 6 Milliarden Franken reichen bis Ende 2027. Wir sind jetzt mit den Finanzbeiträgen des Bundes wahrscheinlich bereits in der Halbzeit ausgeschossen.

Der Bundesrat hat dennoch entschieden, Ihnen diese Botschaft vorzulegen, denn dazu reichen die Mittel des Infrastrukturfonds. Gleichzeitig haben wir aber beschlossen, [PAGE 1108] dass wir die Kantone und die Agglomerationen weiterhin mit einem Bundesbeitrag unterstützen wollen. Das entspricht der Tatsache, dass sich das Gros der Menschen in diesem Land weiterhin dort ansiedelt und dass dort auch das Gros der Arbeitsplätze liegt. Deshalb macht es Sinn, weiterhin Agglomerationsprojekte zu unterstützen.

Ich möchte noch etwas zu allen weiteren Programmen sagen, die nicht auf die A-Liste aufgenommen werden konnten. Die Kommissionssprecher haben es erwähnt: Es gab eine grosse Nachfrage, es wurden viele Projekte präsentiert. Das ist nicht erstaunlich, da es darum geht, Bundesgelder abzuholen. Immerhin hat man in den Regionen gearbeitet. Bei denjenigen Agglomerationsprogrammen, die auf der B- oder der C-Liste sind, besteht die Chance, dass man künftig weiterfahren kann, falls der NAF kommt und die Finanzierung dereinst vom Parlament oder vom Volk genehmigt wird. Damit besteht die Chance, dass in einer dritten oder vierten Generation auch hier nicht berücksichtigte Agglomerationsprogramme realisiert werden können.

Das Bundesamt für Raumentwicklung hat 41 Programme erhalten. Vier davon, das ist richtig gesagt worden, mussten wir anhand der gesetzlichen Kriterien zurückweisen. Im Hinblick auf die Detailberatung ist es mir wichtig, etwas festzuhalten: Wir haben einen sehr klaren Raster an Vorgaben, die erfüllt sein müssen, damit wir sagen können: Jawohl, diese Programme erfüllen die Kriterien des Gesetzgebers und können berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung regionalpolitischer Interessen und das Verteilen von Zückerchen sind hier wirklich fehl am Platz. Bundesrat und Verwaltung müssen diese Standards und Vorgaben einhalten. Bei so vielen Eingaben bedeutete das, dass nicht alle zur Zufriedenheit bedient werden konnten. Die fünf Programme von Rivelac, Chablais, Interlaken, Rheintal und Davos konnten deshalb als Gesamtes nicht mitberücksichtigt werden. Alle fünf weisen gute Ansätze auf; sie hatten aber am Ende der Eingabefrist entweder noch einen ungenügenden Konkretisierungsgrad oder andere Mängel. Sie erfüllten also Vorgaben nicht, die andere Programme erfüllten.

Ich möchte aber nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass das nicht ein endgültiges "Njet" ist, sondern lediglich für diese zweite Programmbotschaft eine Nichtberücksichtigung bedeutet.

Sie haben gesehen, dass der Bedarf natürlich sehr hoch ist und wir deshalb wohl auch inskünftig mit reichlich Forderungen eingedeckt werden. Das ist aber - und jetzt komme ich zur Minderheit Hurter Thomas - kein Grund, diese Agglomerationsprogramme der zweiten Generation zurückzuweisen. Sie haben mit dem künftigen NAF nichts zu tun. Sie haben mit der Bahnfinanzierungsvorlage Fabi nichts zu tun. Diese Programme basieren auf dem heutigen Gesetz, auf dem heutigen Fonds. Sie sind finanziert. Es geht lediglich darum, ob Sie einverstanden sind, mit den Erkenntnissen und den Anträgen diese Mittel jetzt freizugeben.

Fabi spielt diesbezüglich keine Rolle, weil die Fabi-Projekte im Gegenteil dann bei künftigen Agglomerationsprojekten sogar erlauben werden, dass der Bahnteil über den Bahninfrastrukturfonds finanziert wird und über den künftigen NAF vor allem noch die Tramprojekte zu finanzieren sind. Was jetzt immer wieder von den Strassenverbänden kolportiert wird, stimmt einfach nicht. Wir werden das halt minutiös jedes Mal widerlegen müssen, wenn immer wieder behauptet wird, auch die künftigen Agglomerationsprojekte seien Programme zur Querfinanzierung der Bahn. Das Volk hat Ja gesagt zu Fabi und damit zur Verwendung, weiterhin, der LSVA. Das hat das Volk so abgesegnet. Das ist jetzt geregelt. Ich bitte auch die SVP, das jetzt so zu akzeptieren.

Wir haben dort auch die Befristung der Erhebung der Mineralölsteuer. Auch das hat das Volk - das Volk, nicht der Bundesrat! - so abgesegnet. Das ist auch kein Thema, das ist so geregelt. Was jetzt noch bleibt, ist, wie Sie dem künftigen Infrastrukturfonds, den wir zu diesem NAF ausbauen, genügend Mittel geben, damit die künftigen Agglomerationsprogramme, die dann eben vor allem strassenlastig den NAF belasten werden, finanziert werden können.

Ich wundere mich vor allem über den Rückweisungsantrag der Minderheit, weil Sie damit weitere Milliardenausgaben vereiteln. Es sind Milliardenausgaben in Bereichen, wo Sie wissen, dass der Leidensdruck relativ gross ist. Es sind Ausgaben, von denen die Bauwirtschaft profitiert - die Bauwirtschaft! Es sind Milliarden, die dann nicht zur Verfügung stünden, wenn Sie verschieben wollen, bis dereinst dann das Parlament auch den NAF verabschiedet hat. Das wird vielleicht in vier, fünf Jahren der Fall sein, wenn man die Volksabstimmung berücksichtigt. Aber das können Sie doch nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben und der Bauwirtschaft diese Gelder dann einfach entziehen! Das ist meines Erachtens nicht mehr wirtschaftsfreundlich, schon gar nicht strassenfreundlich und auch nicht verkehrsfreundlich. Deshalb verstehe ich diese Minderheit überhaupt nicht. Das hat meines Erachtens mit einer Klärung der offenen Fragen bezüglich der künftigen Finanzierung des NAF wirklich nichts zu tun.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. dem Bundesrat zu folgen und auf dieses Programm einzutreten und dann in der Detailberatung auch den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.