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Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2003-06-20

Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-20

Wortprotokoll

Am 10. Dezember 2001, genau am Menschenrechtstag, reichte Kollegin Müller-Hemmi eine Parlamentarische Initiative ein, mit der sie und 108 unterzeichnende Mitglieder des Rates eine Eidgenössische Kommission für Menschenrechte fordert. Gleichzeitig wurde auch im Ständerat die gleich lautende Parlamentarische Initiative David eingereicht. Die Parlamentarische Initiative wird von mehr als 100 Nichtregierungsorganisationen, die sich in verschiedener Form mit Menschenrechten befassen, unterstützt.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Schweiz zwar die Menschenrechtspolitik seit Jahren als wichtiges Aktionsfeld ihrer Aussenpolitik betrachtet, dass aber ein Gremium fehlt, das sich mit den von der Schweiz eingegangenen internationalen Vereinbarungen befasst und deren Umsetzung in der Innen- und Aussenpolitik mit einem öffentlichen und kritischen Dialog begleitet.

Ihre Staatspolitische Kommission befasste sich vor allem mit der möglichen Zusammensetzung der Kommission, mit den Aufgaben, mit der Frage der Doppelspurigkeit zwischen einer Ombudsstelle für Menschenrechte und einer Kommission für Menschenrechte. Diskutiert wurden auch die Aufgaben der Regierung in Fragen der Menschenrechte bzw. bei der Wahrnehmung von Menschenrechtsdefiziten und die Rolle der Verwaltung bei der Umsetzung von internationalen Menschenrechtsabkommen durch die Schweiz.

Die ablehnende Minderheit fand, dass die Menschenrechte in der Schweiz - wir haben es gerade von Herrn Fehr gehört - vorzüglich gefördert würden und dass sich kein weiteres Gremium mehr damit befassen müsste. Man soll ja sogar stolz sein, Schweizer zu sein, wenn es um die Menschenrechte geht. Die noch offenen Fragen der Menschenrechte sollen vielmehr in die bestehenden Kommissionen wie die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus, die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann integriert werden. Zudem - so die Minderheit - seien ja die Grundsatzdiskussionen über die Menschenrechte im Rahmen der neuen Bundesverfassung bereits geführt und dem Anliegen sei in den Artikeln 7 bis 36 Rechnung getragen worden. Eine Menschenrechtskommission, deren Mitglieder nicht demokratisch gewählt seien und die die Umsetzung der Gesetze kontrollieren müssen, sei ein Fremdkörper in der schweizerischen Demokratie. Die organisierte Unübersichtlichkeit, welche dadurch entstehe, dass die Menschenrechte in allen Departementen behandelt würden, löse man nicht mit einer neuen Kommission, sondern mit einer besseren Koordination. Bemängelt wurde auch, dass die Funktion der neuen Kommission nicht klar sei.

Diese Auffassung teilt die befürwortende Mehrheit nicht. Sie findet, dass der Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz verbessert werden müssen. Auch die Sensibilisierung der Zivilgesellschaft, des Parlamentes, der Regierung und der Verwaltung für die Menschenrechte sei nach wie vor förderungswürdig, denn ein vertiefter Diskurs über Menschenrechte sei eine wesentliche Grundlage unserer Rechtsordnung und des Staates. Man war auch der Meinung, es genüge nicht, dass die Menschenrechte in der Verfassung stehen, sondern - und das ist von der Mehrheit ganz besonders hervorgehoben worden - sie müssten auch konkret umgesetzt werden. Dass Handlungsbedarf besteht, ist auch aus der Berichterstattung der Kommission gegen Folter und unmenschliche Behandlung hervorgegangen, die sich ja kritisch mit den Ausschaffungen von Asylsuchenden bzw. mit der Situation in den Gefängnissen auseinander gesetzt hat.

Die Kommissionsmehrheit unterstützt folglich die Schaffung einer Instanz, die sich mit der Menschenrechtspolitik befassen soll. Die Zuständigkeit für die sechs wichtigsten Menschenrechtsverträge ist heute auf vier Departemente - das EDA, das EJPD, das EDI und das EVD - aufgeteilt. Mit der Menschenrechtsinstanz soll damit auch ein System geschaffen werden, das die in Teilbereiche aufgesplitterte Menschenrechtspolitik von ihrer Doppelspurigkeit und ihrer Intransparenz befreit. Mit einem klaren Auftrag soll mehr Zusammenarbeit geschaffen werden, was nicht nur sinnvoll ist, sondern notabene auch billiger sein kann. Eine solche Menschenrechtsinstanz soll übrigens nicht nur dem Bund dienen. Auch die Kantone könnten ihrerseits diese Dienste beanspruchen, denn im föderalen System ist ja die Verantwortung für viele Menschenrechtsbereiche - wie etwa die Bildung, das Gesundheits- und Asylwesen und die Polizei - an die Kantone delegiert.

Es ist klar, dass der Menschenrechtsinstanz keine Recht sprechende Funktion zukommt. Sie soll vielmehr die Umsetzung jener Grundrechtsnormen überwachen und begleiten, die die Schweiz verbindlich übernommen hat. Es kann also nicht von einer Kompetenzverschiebung zulasten der bestehenden Bundesinstanzen und des Bundesrates die Rede sein, und den Räten - uns - sollen keinerlei Zuständigkeiten entzogen werden. Eine Doppelspurigkeit zwischen der Kommission und der Ombudsstelle für Menschenrechte, die gleichzeitig beraten wurde, ist nicht zu befürchten. Die Ombudsstelle soll sich laut der Subkommission der SPK um einen viel breiteren Themenbereich als ausschliesslich um Menschenrechtsfragen kümmern. Sie soll vor allem Privatpersonen zur Verfügung stehen, die sich missverstanden fühlen oder die der Ansicht sind, von der Verwaltung nicht richtig behandelt worden zu sein.

Ihre Kommission hat in ihrer ersten Arbeitsphase die Aufgabenbereiche der Menschenrechtsinstanz erst vage skizziert. Sie will sich damit in der nächsten Phase befassen und sich dabei auch von anderen Menschenrechtsinstanzen inspirieren lassen. Bereits in 60 Ländern sind nach der internationalen Zweiten Menschenrechtskonferenz von 1993 in Wien solche Instanzen geschaffen worden.

Nach eingehender Prüfung und Diskussion empfiehlt Ihnen die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative Müller-Hemmi Folge zu geben und der Schaffung einer Eidgenössischen Kommission für Menschenrechte zuzustimmen. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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