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Hubmann Vreni · Nationalrat · 2000-03-06

Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Nach dem Votum von Herrn Vollmer kann ich es kurz machen. Es gibt zwei wichtige Gründe, warum die SP-Fraktion die Fassung des Bundesrates vorzieht: Sie ist besser, und sie ist flexibler, weil es dem Bundesrat überlassen wird, mittels einer Verordnung eine Altersgrenze festzusetzen. In der Fassung des Ständerates endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze der AHV erreicht hat. Die Leidtragenden sind vor allem Frauen - Herr Vollmer hat Ihnen das ausgeführt -, welche nicht viele Versicherungsjahre haben und vielleicht gerne noch ein paar Jahre arbeiten möchten, um ihre Rente zu verbessern. Die Fassung des Ständerates verunmöglicht ihnen eine solche Lösung.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, an der Fassung des Bundesrates und des Nationalrates festzuhalten.