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Baader Caspar · Nationalrat · 2000-03-06

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-06

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt hier den Antrag der Mehrheit, d. h. den Beschluss des Ständerates.

Herr Vollmer, es geht hier nicht um einen Irrtum des Ständerates, sondern es geht um die Grundsatzfrage, wer die grundsätzliche Arbeitsdauer für das Bundespersonal festlegen kann. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates könnte nämlich der Bundesrat für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung die Altersgrenze durch Verordnung selber festlegen. Die SVP-Fraktion ist aber der Meinung, dass es Sache des Gesetzgebers und nicht des Bundesrates ist, diese Altersgrenze festzulegen. Zudem enthält ja Artikel 9 Absatz 3 der Fassung des Ständerates eine Ausnahmeregelung, wonach der Bundesrat in bestimmten Verhältnissen für bestimmte Personalkategorien, z. B. für das Instruktionskorps, ein tieferes Rücktrittsalter festlegen kann.

Wenn die SVP-Fraktion die gesetzliche Verankerung dieses Rücktrittsalters verlangt, schliesst dies nicht aus, dass jemand, der die Voraussetzungen nach Pensionskassengesetz erfüllt, das Arbeitsverhältnis schon vorher beenden kann, nämlich "im gegenseitigen Einvernehmen" nach Artikel 9 Absatz 1. Die gesetzliche Fixierung des Endes des Arbeitsverhältnisses hat klar nichts mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung nach Pensionskassengesetz zu tun. Eine solche ist nämlich möglich, wenn genügend gespart worden ist, wie das Herr Vollmer sagte. Wir müssen diese beiden Dinge also auseinanderhalten.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, hier den Antrag der Mehrheit, d. h. den Beschluss des Ständerates, zu unterstützen.