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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2010-09-16

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-09-16

Wortprotokoll

Heute dürfen von Zollfreiläden auf Flughäfen nur Waren aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden. Es können also nur Reisende, welche die Schweiz verlassen, Waren zollfrei einkaufen. Die neue Vorlage, die auf die Motion Kaufmann 06.3211 zurückgeht, verlangt das exakt gleiche Recht auch für in die Schweiz Einreisende. Das erscheint uns sinnvoll.

Für den Einkauf in Zollfreiläden gelten klare Bestimmungen. Die Warenpalette kann nicht beliebig ausgedehnt werden. Der Einkauf bleibt auf Zollfreiläden auf Zollflugplätzen beschränkt. Das Betreiben der Zollfreiläden ist den Halterinnen und Haltern von Zollflugplätzen vorbehalten und erfordert eine Bewilligung des Eidgenössischen Finanzdepartementes.

Die Änderung ist zeitgemäss und entspricht den Erwartungen der Reisenden. Sie können bequem am Ankunftsflughafen die gewünschten Produkte einkaufen. Diese Möglichkeit wirkt sich positiv auf die Schweizer Volkswirtschaft aus. Die Schweizer Zollflugplätze bleiben gegenüber den ausländischen Flugplätzen konkurrenzfähig. Auch der Tourismusstandort Schweiz wird dadurch aufgewertet.

Auch aus einem anderen Grund macht es Sinn, dass die Reisenden auf dem Ankunftsflughafen die gewünschten Artikel einkaufen können: Wenn diese Möglichkeit nicht bestehen würde, würden sie den Einkauf im Abflughafen tätigen, was aus verschiedenen Gründen wenig Sinn macht. Zum einen fällt die Wertschöpfung dann einfach im Abflugland an und nicht in der Schweiz. Zum andern kann man dadurch mit den immer strenger werdenden Sicherheitsbestimmungen im Flugverkehr in Konflikt kommen. Aber auch das Problem des zusätzlichen Fluggewichts wird durch diese Vorlage entschärft.

Von den Gegnern der Ausweitung der Einkaufsmöglichkeiten wird unter anderem ins Feld geführt, dass es sich bei dieser Lösung um eine Privilegierung des Flugverkehrs gegenüber anderen Verkehrsträgern handle. Ein weiterer Grund sei die Konkurrenzierung des übrigen Gewerbes im Detailhandel. Das mag zum Teil stimmen, aber die Warenpalette, die auf den Flughäfen zollfrei verkauft werden darf, ist derart eingeschränkt, dass diese Argumente kaum zum Tragen kommen.

Insgesamt überwiegen die Vorteile der neuen Lösung klar. Die Einführung des gleichen Rechts für die abreisenden wie für die einreisenden Personen ist logisch und entspricht den heutigen Bedürfnissen der Reisenden.

Die BDP-Fraktion wird daher auf die Vorlage eintreten und ihr auch zustimmen.