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preparatory:AB 162529

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-16

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit; selbstverständlich teilt auch die SP-Fraktion deren Meinung. Ich ersuche Sie, insbesondere die parlamentarische Initiative Carobbio Guscetti zu unterstützen.

Gestatten Sie mir noch eine generelle Vorbemerkung - ich habe es hier im Saal bereits einmal gesagt -: Immer dann, wenn die Lohnexzesse im Frühjahr bekanntwerden, wenn die überhöhten Abgangsentschädigungen in allen Zeitungen stehen, rennen Sie zu den Mikrofonen, empören sich und verlangen Massnahmen gegen die Abzockerei. Immer dann aber, wenn es in diesem Saal darum geht, konkrete Massnahmen zu ergreifen, sagen Sie entweder Nein oder machen auf Verzögerungstaktik. Das haben wir bei der Abzocker-Initiative erlebt, das haben wir beim Planungsbeschluss zur "Too big to fail"-Problematik erlebt, das erleben wir jetzt wieder mit der Aktienrechtsrevision. Ich sage Ihnen: Wir alle wissen heute noch nicht, ob diese Aktienrechtsrevision auch tatsächlich griffige Massnahmen gegen die Abzockerei beinhalten wird. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir jetzt Ja sagen, sowohl zu den beiden Motionen des Ständerates wie auch zur parlamentarischen Initiative Carobbio Guscetti. Wir müssen endlich Nägel mit Köpfen machen. Das können Sie heute mit diesen drei Vorstössen tun.

Jetzt konkret: Ich spreche vor allem zu den Vertreterinnen und Vertretern der Abzocker-Fraktion - ich erlaube mir, das aufgrund Ihres Verhaltens in den letzten Monaten zu sagen -, dazu gehören insbesondere die Vertreterinnen und Vertreter der SVP, der FDP und der CVP.

Zur parlamentarischen Initiative Carobbio Guscetti: Sie will die Exzesse bei den Abgangsentschädigungen klar begrenzen, indem diese nicht mehr voll als geschäftsmässig begründeter Aufwand steuerlich abzugsfähig sein sollen. Sie setzt diese Grenze - jetzt hören Sie gut zu - bei 1 Million Franken. 1 Million Franken, das ist natürlich bereits ein goldener Fallschirm, von dem die normalen Lohnabhängigen wahrscheinlich nur träumen können. Abgangsentschädigungen in dieser Höhe sind sicher nicht mehr als geschäftsmässig zu begründen. Goldene Fallschirme sind in der Regel marktwirtschaftlich geradezu pervers, da ihnen ja jede Leistungskomponente fehlt, denn es sind ja in der Regel eigentliche Misserfolgsprämien.

Ich erinnere Sie zum Beispiel an die Fälle bei der ABB, an die Abgangsentschädigungen der Herren Barnevik und Lindahl von über 200 Millionen Franken, von denen sie dann einen Teil zurückgeben mussten. Die Höhe dieser Entschädigungen übertraf damals alles, was wir in der Schweiz je gekannt hatten. Ich erinnere Sie auch an die Abgangsentschädigungen für die Misserfolgsmanager bei der UBS, aber auch bei der Swissair, und ich sage Ihnen: Die Exzesse gehen weiter. Die UBS weist im Geschäftsbericht für 2009 einen Restrukturierungsaufwand - das sind vor allem Abgangsentschädigungen - von 491 Millionen Franken aus. Und neuerdings lassen sich Topmanager ihre Abgangsentschädigungen gleich zum Voraus vertraglich absichern, wie das bei Herrn Vasella der Fall ist, und zwar in Form von drei Jahreslöhnen bzw. im Fall einer Übernahme von Novartis [PAGE 1318] von fünf Jahreslöhnen; das sind 120 bis 200 Millionen Franken Abgangsentschädigung.

Solche Exzesse müssen wir stoppen. Sie können das machen, indem Sie der parlamentarischen Initiative Carobbio Guscetti Folge geben. Wir werden dann die entsprechenden Gesetzesvorschläge ausarbeiten. Frau Carobbio Guscetti hat erwähnt, dass man in den Niederlanden bereits eine entsprechende Regelung kennt. Abgangsentschädigungen von über 1 Million Franken lassen sich sicherlich nicht mehr als geschäftsmässiger Aufwand begründen, somit sollen sie auch nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Initiative Folge geben.