preparatory:AB 162536
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-16
Wortprotokoll
Es herrscht in der Tat ein gewisser Widerspruch zwischen Rechtssicherheit und Beschleunigung. Beschleunigung bedeutet, dass man gewisse Stufen der Rechtsmittel auslässt oder sie verkürzt wahrnimmt, und damit entsteht eine gewisse Gefahr, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr sauber eingehalten werden. Aber genau deshalb hat ja der Bundesrat eine Verordnung erlassen, um die weitere Amtshilfe gemäss Artikel 26 des Musterabkommens der OECD zu begleiten. In dieser Verordnung, die bald in Kraft tritt, sagen wir, wie das OECD-Musterabkommen innerstaatlich umgesetzt werden muss. Es geht darum, auch die Kantone einzubinden, weil die Steuerverwaltungen letztlich kantonal organisiert sind und diese Verfahren zum Teil in die Kantone führen. Es muss klar sein, wer hier was zu tun hat, mit welchen Verfahren gemessen, wie verfahren werden soll.
Wir haben parallel dazu ein Fiskalamtshilfegesetz - das ist der Arbeitstitel - in die Wege geleitet, das wir beförderlich behandeln wollen. Dort geht es darum, die jetzige Verordnung zur Begleitung der erleichterten Amtshilfe in ein Gesetz zu überführen, unter Berücksichtigung der Erfahrungen einerseits und von Pendenzen andererseits, die sich in der Zwischenzeit gezeigt haben. Hier geht es darum, auf der Stufe eines Fiskalamtshilfegesetzes Rechtssicherheit zu schaffen und den Widerspruch zwischen Beschleunigung auf der einen Seite und Rechtssicherheit auf der anderen Seite aufzulösen.
Wir haben diese Aufgaben bereits angepackt. Es ist in unserem ureigensten Interesse, hier vorwärtszumachen. Es ist ganz klar, dass es ohne Sie kein Gesetz gibt. Sie werden darüber zu befinden haben, dann können Sie diese Widersprüche auflösen, und dann können auch alle diese Fragen beantwortet werden.
In diesem Sinn empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion Leutenegger Oberholzer anzunehmen.