Schwaller Urs · Ständerat · 2012-06-04
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-04
Wortprotokoll
Wir sind hier an der Umsetzung eines Vorstosses aus dem Jahre 2004, weil zu diesem Zeitpunkt diese Vorlage von der übrigen Diskussion abgetrennt worden ist. Ich unterstütze die Vorlage und die Einführung eines Ordnungsbussensystems für einen geringfügigen Cannabiskonsum, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Es ist wichtig zu sagen, dass an den vier Säulen der schweizerischen Drogenpolitik - Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression - nichts geändert wird.
2. Der Konsum von Cannabis bleibt strafbar.
3. Die heutige Praxis der Verfolgung und der Bestrafung von Cannabiskonsum in den Kantonen ist ganz unterschiedlich. Sie reicht, Sie haben das in der Botschaft gesehen, von 1,3 Verzeigungen auf 1000 Einwohner in Baselland bis zu 5,3 Verzeigungen auf 1000 Einwohner in Schaffhausen oder auch im Wallis. Was die Bestrafung anbelangt, so wird in verschiedenen Kantonen überhaupt darauf verzichtet, eine Bestrafung vorzunehmen. Andere Kantone sprechen eine Busse bis zu 50 Franken aus. Ich habe festgestellt, dass in meinem Kanton bei einem Besitz von 10 bis 100 Gramm eine Busse von 50 Franken ausgesprochen wird. Im Tessin schnellt dieser Betrag bei einem Besitz von über 100 Gramm auf 3000 Franken hinauf; ein wahrer Flickenteppich.
4. Für Jugendliche bis 18 Jahre ändert sich mit dieser Vorlage nichts. Die Frage des Jugendschutzes und der Prävention wird damit nicht tangiert bzw. ist von dieser Vorlage nicht betroffen. Es war für mich zentral, dass dieser Gedanke der Prävention bis 18 Jahre in der Mitte der Überlegungen steht. Bei klarer Ausgangslage ist aber das Ordnungsbussenverfahren für die über 18-Jährigen bei geringfügigen Mengen ein einfaches, schnelles und dann auch schweizweit einheitliches Verfahren. Bei unklarer Ausgangslage, bei Bestreitungen oder wenn der Täter gleichzeitig noch andere Suchtstoffe konsumiert hat oder wenn er z. B. Auto gefahren ist, wechselt man ins ordentliche Verfahren; es gibt überhaupt nichts zu diskutieren, es bleibt dann kein Platz für das Ordnungsbussenverfahren.
Wie sieht die Sache dann im Ordnungsbussenverfahren aus? Akzeptiert und bezahlt der Cannabiskonsument die [PAGE 409] Ordnungsbusse, erübrigt sich eine Verzeigung; es erübrigt sich ein weiteres Strafverfahren, es fallen keine weiteren Kosten an, die Sache ist erledigt. Es ist dies gerade auch im Interesse der Kleinkonsumenten. Justiz und Polizei werden entlastet.
Die Vorlage verdient Unterstützung, sowohl unter dem Titel der Effizienz staatlichen Handelns wie unter dem Titel der Rechtsgleichheit. Wenn ich Rechtsgleichheit sage, denke ich vor allem an die verschiedenen Kantone, an die ganz unterschiedliche Praxis, welche sie heute haben, nehme aber auch Bezug auf andere Suchtmittel.