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AB 162598

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Die SGK hat an ihrer Sitzung vom 17. April 2012 die Motion 11.3602 geprüft und festgestellt, dass diese nahezu identisch ist mit der Motion 11.3584, "Nationale Strategie der Krebsbekämpfung. Für mehr Chancengleichheit und Effizienz", die von unserem Ratspräsidenten eingereicht und von beiden Räten oppositionslos angenommen worden ist.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, unter Einbezug der betroffenen Organisationen, Fachpersonen, Fachschaften und der Kantone eine nationale Strategie für eine verbesserte Krebsprävention und Krebsbekämpfung zu erarbeiten. Dazu gehören eine Harmonisierung und eine bessere Koordination der Früherkennung inklusive Qualitätssicherung, eine nationale Datenbank zur Wissenssicherung und Wissensübermittlung über Diagnose, Verlauf und Behandlung, angepasste Rahmenbedingungen für eine optimale Zusammenarbeit aller Fachpersonen und Instanzen für die Krebsbekämpfung, ein rechtsgleicher Zugang zu Früherkennung, Diagnostik und Therapien für alle und der Aufbau nationaler Kompetenzzentren.

Der Bundesrat ist, wie bei der angenommenen Motion, nur bereit, die Motion in den Punkten Harmonisierung der Krebsfrüherkennung, Schaffung eines nationalen Krebsregisters sowie Chancengleichheit im Zugang zu Palliative Care entgegenzunehmen. Die anderen Forderungen lehnt er ab. Allerdings betont er, dass er erst mit dem vorgesehenen Präventionsgesetz über eine gesetzliche Grundlage zur Früherkennung von bösartigen Krankheiten verfüge. Dieselbe Stellungnahme erfolgte vom Bundesrat zur angenommenen Motion Altherr und zur jetzt vorliegenden Motion Weber-Gobet.

Wir haben jetzt aber die folgende verzwickte Situation: Trotz den Bemerkungen des Bundesrates haben beide Räte die Motion Altherr vollumfänglich angenommen. Bei deren Behandlung ist festgehalten worden, dass die Motion inhaltlich keine Punkte enthalte, die nach Artikel 119 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes getrennt beraten und über die einzeln abgestimmt werden könnte. Der Nationalrat hat die Motion Altherr tel quel angenommen, aber nachher bei der praktisch gleichlautenden Motion Weber-Gobet die gekürzte Version des Bundesrates ohne Gegenstimme gutgeheissen. Jetzt hatten wir also von derselben Motion eine gekürzte und eine ungekürzte Version. Die SGK stellte angesichts dieser Situation fest, dass sich die vorliegende Motion eigentlich erübrigt, weil der Bundesrat bereits über die angenommene Motion Altherr einen entsprechenden Auftrag erhalten hat.

Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die SGK einstimmig, die Motion Weber-Gobet nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen abzulehnen, damit wir es ganz einfach einfacher haben.

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