Freitag Pankraz · Ständerat · 2013-09-26
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-26
Wortprotokoll
Ich lege zuerst meine Interessenbindungen offen: Ich bin Verwaltungsratspräsident der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Allerdings ist das nicht die Organisation, die das Geld aufbringen muss, sondern sie gehört auf jene Seite, die das Geld, das in die Fonds einbezahlt wird, dann allenfalls verbraucht.
Jetzt aber zur Motion, die zur Diskussion steht: Die Motion 11.3479 wurde am 1. Juni 2011 eingereicht. Sie verlangt, dass die nach aktuell bestem Wissen benötigten Mittel nach 40 Betriebsjahren der Kernenergieanlagen respektive im Falle von Beznau und Mühleberg bis 2015 vollständig in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einbezahlt sind.
In der Begründung wird gesagt, man habe bei den Kernkraftwerken ursprünglich mit 40 Betriebsjahren gerechnet. Da alle fünf Kernkraftblöcke inzwischen über eine unbefristete Betriebsbewilligung verfügen, habe man den Äufnungszeitraum auf 50 Jahre erhöht. Nun sei aber nicht klar, ob alle Kernkraftwerke auch 50 Jahre laufen, und es sei zwingend, dass alle Kosten der Kernenergie verursachergerecht getragen und nicht den kommenden Generationen belastet werden. Deshalb, so heisst es in der Begründung der Motion, sei eine Verkürzung der Einzahlungsfrist auf 40 Jahre vorzunehmen und für die schon älteren Kraftwerke Beznau I und II sowie Mühleberg - diese haben nämlich das 40. Betriebsjahr schon hinter sich - sei als Übergangslösung zu verlangen, dass die Einzahlungen bis 2015 erfolgen sollen.
Wie sieht die Situation heute aus? Rechtlich ist das Problem im Kernenergiegesetz und insbesondere in der Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen geregelt. Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre für jede Kernanlage berechnet. Als Berechnungsgrundlage werden 50 Betriebsjahre angenommen. Es wird eine Anlagerendite von 5 Prozent und eine Teuerungsrate von 3 Prozent zugrunde gelegt, also eine Realverzinsung von 2 Prozent. [PAGE 907]
Es gibt eine vom Bundesrat gewählte Fondskommission, aktuell unter der Leitung des Chefs des Bundesamtes für Energie. Diese Kommission legt die Beiträge der Kraftwerkeigentümer an die Fonds fest. Letztmals 2011 wurde von den Betreibern bzw. der Nagra eine neue Kostenstudie erstellt. Das Ensi als Aufsichtsbehörde hat diese Kostenstudie geprüft, und die Fondskommission hat im November letzten Jahres die neuen Beiträge für die Jahre 2012 bis 2016 festgelegt. 2016 ist dann eine neue Kostenstudie vorgesehen.
Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des Zwischenlagers in Würenlingen betragen gemäss der Kostenstudie etwa 3 Milliarden Franken. Die Entsorgungskosten bis zur definitiven Entsorgung betragen zusammen etwa 16 Milliarden Franken. Die laufenden Kosten für die Nagra - Transporte, Zwischenlager usw. - betragen, in der Gesamtsumme, etwa 7,5 Milliarden Franken. 5 Milliarden Franken - es sind immer gerundete Zahlen - sind von den Betreibern schon bezahlt worden, weil diese Kosten eben laufend bezahlt werden. Durch die beiden Fonds sind dann noch 11,4 Milliarden Franken sicherzustellen, und per Ende des letzten Jahres beträgt der Bestand beider Fonds etwa 4,8 Milliarden Franken.
Es geht um sehr lange Zeiträume, beispielsweise bis zum aus heutiger Sicht definitiven Verschluss der Tiefenlager noch etwa hundert Jahre. Man hat bisher angenommen, dass die aufsummierten Vermögenserträge der Fonds gesamthaft höher sein werden als die Summe der Einzahlungen. Man kann feststellen, dass heute in beiden Fonds etwas mehr Geld vorhanden ist, als gemäss Vorgaben darin enthalten sein müsste. Das hat auch mit der in der letzten Zeit guten Börsensituation zu tun. Die Betreiber erfüllen also ihre Anforderungen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Motion aus folgenden Gründen ab: Die Kosten werden alle fünf Jahre neu geschätzt. Entsprechend den höher geschätzten Kosten werden jeweils auch die Beiträge der Betreiber nach oben angepasst; das ist auch passiert. Zudem ist aktuell eine Revision der Fondsverordnung im Gang, welche die Anlagerendite auf 3,5 Prozent und die Teuerung auf 1,5 Prozent ansetzt, also bei einer 2-prozentigen Realrendite bleibt; sie verlangt aber vor allem einen 30-prozentigen Sicherheitszuschlag auf den geschätzten Kosten. Diese Anpassung der Fondsverordnung ist aktuell gerade in der Vernehmlassung.
Eine Verkürzung der Betriebsdauer auf 40 Jahre würde nach Meinung der Mehrheit die Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit beeinträchtigen. Für die Möglichkeit von längeren Betriebsdauern haben nämlich die Werke sehr hohe Investitionen getätigt, auf denen nachher wiederum die Betriebsbewilligungen basieren. Allein in Beznau zum Beispiel wurden in den letzten Jahren Hunderte von Millionen Franken investiert, mit Blick auf die längere Betriebszeit. Experten sagen, Beznau sei heute, als gut vierzig Jahre altes Werk, hundertmal sicherer als bei der Inbetriebnahme.
Zudem würden die Beiträge nochmals drastisch erhöht, wenn man diese Motion annähme, was für die Betreiber ein echtes Problem wäre und - nicht zu vergessen - auch ihre Fähigkeit für andere Investitionen, zum Beispiel auch in erneuerbare Energie, weiter reduzieren würde. Für Beznau allein bedeutet die Motion Noser, dass der heutige Jahresbeitrag für die Fonds von 53 auf 101 Millionen Franken erhöht und damit praktisch verdoppelt würde. Nimmt man den vom Bundesrat vorgesehenen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent noch dazu, müsste Beznau in den nächsten drei Jahren - bis 2015, das ist ja nicht mehr so lange - total fast 800 Millionen Franken in die Fonds einzahlen. Beim halb so grossen Mühleberg sieht es im Verhältnis ähnlich aus. Notabene: Die Eigentümer dieser Werke sind die Kantone; das sind ja am Schluss eigentlich auch wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Anpassung der Verordnung wurde in der Kommission ein Antrag auf Sistierung gestellt. Dieser wurde aber mehrheitlich abgelehnt, nach dem Motto: Wenn schon eine Anpassung der Fondsverordnung, dann gemäss dem Revisionsvorschlag des Bundesrates. Eine Kumulierung beider Dinge erachtet die Mehrheit - ich habe es angetönt - als nicht tragbar.
Noch ein letzter Punkt: Gerade als Nächstes ist die Motion 13.3285 der UREK des Nationalrates, "Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen", traktandiert. Sie wird von der Mehrheit der Kommission zur Annahme empfohlen, aber - und das ist jetzt mein Punkt - sie widerspricht der jetzt diskutierten Motion. Ohne dass man sich Widersprüchlichkeit vorwerfen lassen muss, kann man nicht beide Motionen annehmen. Ich versuche, das an einem Beispiel auszuführen: Ich nehme das Kernkraftwerk Mühleberg. Es ging 1972 in Betrieb, hatte also im letzten Jahr, 2012, seine 40 Betriebsjahre; im Jahre 2022 wird es 50 Jahre in Betrieb sein. Nehmen wir theoretisch an - rein theoretisch -: Die BKW überlegen sich, Mühleberg 2017 abzustellen. So ein Abstellen geht ja nicht von einem Tag auf den anderen. Bei der Abschätzung der finanziellen Folgen wird man auch die nötigen Einzahlungen in diese Fonds betrachten. Nach der Motion Noser, die jetzt zur Diskussion steht, müssten die gesamten restlichen Einzahlungen bis 2015 geleistet werden. Nach der nachher folgenden Motion der UREK-NR könnten die Einzahlungen aber bis 2022 gestaffelt werden. Dort ist nämlich vorgesehen, dass man, wenn man eine Kernanlage vorher abstellt, trotzdem noch bis zum Ablauf der 50 Jahre einzahlen kann. Es ist darauf hinzuweisen - ich habe es angetönt -, dass es hier um hohe Millionenbeträge geht.
Beides zusammen geht also nicht, und dieser Umstand ist ein weiterer Grund für die Mehrheit, die Motion Noser abzulehnen. Diese Ablehnung beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit Ihrer UREK.