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Eder Joachim · Ständerat · 2014-06-13

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-13

Wortprotokoll

Ich bin froh über die beiden vorliegenden Interpellationen Comte und Levrat. Die Auseinandersetzung und Diskussion über dieses Thema ist nötig. Es ist wichtig, dass sich hier und heute, der Präsident hat es eben gesagt, auch Vertreter aus Deutschschweizer Kantonen zu Wort melden, handelt es sich doch um eine gesamtschweizerische Herausforderung.

Ich möchte die bisherigen Ausführungen unterstreichen, teilweise allenfalls noch verstärken. Wir haben das wichtige Thema in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur am 20. Mai 2014 ebenfalls und grundsätzlich besprochen. Bundesrat Berset und Isabelle Chassot, Direktorin des Bundesamtes für Kultur, präsentierten uns eine Bilanz des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Bereits da habe ich meinen Sorgen und Befürchtungen Ausdruck verliehen. In einem Punkt sind wir uns einig: Sprachkenntnisse sind eine Kernkompetenz in der heutigen Gesellschaft. Sie sind wichtig für die private und berufliche Mobilität. In einem mehrsprachigen Land wie der Schweiz haben sie zudem noch einen ganz besonderen Stellenwert. Die Bedeutung für den Zusammenhalt unseres Landes wurde bereits erwähnt. Die Situation, wie sie jetzt ist, und dies ist meine Sorge, kann nicht nur die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, sondern speziell den nationalen Zusammenhalt gefährden und sogar aufs Spiel setzen. Dies zeigen Reaktionen aus der Westschweiz, welche verschiedene Massnahmen bzw. Entscheide in der Deutschschweiz als Angriff auf die französische Sprache und Kultur interpretieren bzw. verstehen.

Mit dem Erlernen von zwei Fremdsprachen ab der Primarschule, nämlich einer zweiten Landessprache und Englisch, kennen wir in unserem Land ein anspruchsvolles Sprachenkonzept für die obligatorische Schule. Es entspricht der besonderen Sprachensituation unseres Landes, spiegelt aber auch eine klare Tendenz zur Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts, die sich in den meisten europäischen Staaten beobachten lässt. Das Sprachenkonzept sieht vor, die Reihenfolge der zu erlernenden Sprachen regional zu koordinieren. Für die sprachlichen Minderheiten in diesem Land, für die zweisprachigen Kantone, für die Kantone an der Sprachgrenze oder für den Kanton Graubünden ist es selbstverständlich, dass die Sprache des Nachbarn, also eine zweite Landessprache, vor dem Englischen erlernt wird.

Die meisten Kantone der Deutschschweiz wiederum haben das Englische als erste Fremdsprache gewählt, dabei aber in der Regel - ich betone das: in der Regel - die zweite Landessprache ab der Primarschulstufe beibehalten. So viel zum Sprachenkonzept.

Gerne erwähne ich Ihnen drei Tatsachen, die mir in diesem Zusammenhang wirklich zu denken geben:

1. Im August 2015 muss die Erziehungsdirektorenkonferenz - es wurde von den Interpellanten bereits erwähnt - zum Stand der erreichten Harmonisierung Bilanz ziehen. Es zeichnet sich ab, dass die Harmonisierung in dem für die Mobilität entscheidenden Fremdsprachenunterricht in der deutschen Schweiz, im Gegensatz zur Romandie, mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht erreicht wird.

2. Der unterschiedliche Beginn des Fremdsprachenunterrichts in der Mittelstufe scheint zu einem neuen Sprachengraben zwischen den Schulen der Deutschschweiz zu führen. Dabei wäre aus meiner Sicht eine einheitliche Regelung für den Beginn, für die Reihenfolge und für die Dauer des Fremdsprachenunterrichts an der Volksschule nötig und wichtig.

3. In den meisten Deutschschweizer Kantonen ist auf der Sekundarstufe I, Niveau Grundanforderungen, ab der siebten, achten oder neunten Klasse eine Abwahl - es wird so bezeichnet - des Französischunterrichtes möglich.

Das sind die drei Punkte, die mich in diesem Zusammenhang echt beschäftigen.

Zweifellos gibt es Schülerinnen und Schüler - das darf man nicht ausser Acht lassen -, die mit zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe überlastet sind. Für sie sind spezielle Massnahmen zu treffen. Welche Fremdsprache zuerst unterrichtet werden soll, ist aus meiner Sicht aber keine pädagogische, sondern eine politische Frage; es muss eine politische Frage sein.

Deshalb komme ich zu folgendem Fazit: In der heutigen Situation ist ganz eindeutig zu überlegen, ob nicht der Bund festlegen sollte, mit welcher Fremdsprache in den Schweizer Volksschulen begonnen werden muss, dies für den Fall - es wurde auch schon erwähnt -, dass sich innerhalb der Erziehungsdirektorenkonferenz kein Konsens in dieser Frage ergibt beziehungsweise ein Kanton einen anderen Entscheid fällt. Sie wissen, dass ich ein ausgeprägter Föderalist bin. Aber in dieser wichtigen Frage, die ich als politisch anschaue, scheint mir die starke, führende Hand des Bundes notwendig.

Die Tendenz in gewissen Kantonen der Deutschschweiz, die Förderung der zweiten Landessprache nicht als prioritär anzuschauen, erfüllt mich mit grosser Sorge. Angesichts von Interventionen in der Fragestunde des Nationalrates, ich habe dies nachgelesen, ob denn Bundesrat Berset die kantonale Bildungshoheit ausschalten wolle, erachte ich vor allem etwas als notwendig: Wenn sich die Kantone nicht einigen können, wenn die Kantone ihrem Verfassungsauftrag künftig nicht mehr nachkommen wollen, ist ernsthaft zu überlegen, gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung die subsidiäre Regelungskompetenz des Bundes zum Tragen kommen zu lassen. Beide Interpellanten, sowohl Herr Comte wie auch Herr Levrat, haben dies in ihren Interpellationen auch angesprochen. Die Antwort des Bundesrates scheint mir hier ein wenig sehr diplomatisch zu sein. Es darf nicht sein, dass kantonale Lösungen insgesamt zu einer Benachteiligung der zweiten Landessprache führen.

Ich will deshalb, Herr Bundesrat, in diesem Punkt nochmals nachhaken. Ich habe eine konkrete Frage an Sie: Ist der Bundesrat zur Durchsetzung dieser subsidiären Regelungskompetenz bereit, falls der Harmonisierungsprozess nicht zum gewünschten Resultat führt? Sie haben zwar schon in den Antworten auf die Interpellationen eine Aussage gemacht, ich zitiere Sie: "Falls die Kantone diesbezüglich keine koordinierte Lösung erreichen, wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu handeln." Dies ist erstens im Konjunktiv verfasst, und zweitens ist es sehr vorsichtig und ausgesprochen diplomatisch formuliert. Viele in diesem Saal kennen die Kantone, weil sie auch in den Regierungen waren. Ich bin der klaren Meinung, dass die Kantone bereits jetzt ein deutliches bundesrätliches Signal brauchen. Eine klare Sprache scheint mir wichtiger zu sein als ein oder zwei Sätze im Konjunktiv.

Und hier komme ich noch zu einem weiteren Punkt, den ich ansprechen möchte; er betrifft das Thema Austausch und Mobilität. Beides hat in den letzten Jahren deutlich an Dynamik gewonnen. Seit 1976 betreut die CH-Stiftung, eine interkantonale Organisation aller 26 Kantone, den Austausch von Schülern und Schülerinnen, Lehrpersonen sowie jungen Berufsleuten innerhalb der Schweiz und mit anderen Ländern. [PAGE 567] Die Stiftung verfügt heute sogar über Bundesmandate im binnenstaatlichen und im europäischen Bereich. Sie bietet eine breite Palette von Programm- und Dienstleistungsangeboten für Zielgruppen von der Vorschule bis hin zur Erwachsenenbildung an.

Der Bundesrat, und damit komme ich zum Schluss, hat in seiner Antwort auf beide Interpellationen angetönt, im Rahmen der nächsten Kulturbotschaft für die Förderperiode 2016-19 diese Massnahmen zu verstärken und vermehrt Mittel zur Verfügung zu stellen. Das ist erfreulich, und es ist meines Erachtens auch richtig. Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, dabei auch jene Kantone speziell in den Fokus zu nehmen, welche die Notwendigkeit eines verstärkten Austausches noch nicht oder zu wenig erkannt haben.