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Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-05-08

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-05-08

Wortprotokoll

Ich verweise auf das Votum von Frau Markwalder und ersuche Sie, ihre Minderheitsanträge zu unterstützen. Zum einen gibt es bei ihrem Antrag die Präzisierung, dass es nur um Opfer von Straftaten geht, die eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Massnahme zur Folge hatten. Das ist eine sinnvolle Ergänzung; sie kam, glaube ich, auf Anregung der Frau Bundesrätin zustande. In den anderen Fällen besteht gar kein zusätzlicher Schutzanspruch oder ist nicht nötig. Diese Präzisierung ist wichtig.

Das Zweite ist die Frage der Streichung des Begriffs "Dritte". "Dritte" ist ein umfassender Begriff und kann nicht einfach nur auf Zeuginnen und Zeugen beschränkt werden. Wenn speziell gemeint gewesen wäre, es gehe um Zeuginnen und Zeugen, hätte das auch speziell präzisiert werden müssen. Ich verweise darauf, dass im Zeugenschutzprogramm ja genau diese Frage geregelt wird. Es ist nicht korrekt, wenn jetzt argumentiert wird, die Dritten müssten hier speziell wegen des Zeugenschutzes einbezogen werden. Der Zeugenschutz ist für sich zu regeln und ist auch für sich geregelt. Aber eine Ausweitung auf Dritte ist, weiter gesehen, eigentlich nicht klar und auch nicht einfach berechtigt. Und in diesem Sinne ist es richtig, dass Frau Markwalder dies streichen will. Es entspricht auch dem Ansinnen des Bundesrates.

Eine weitere Differenz betrifft Absatz 3. Hier geht es darum: Darf die Information nur eingeschränkt werden, wenn eine ernsthafte Gefahr für den Verurteilten infrage stünde oder bei überwiegenden berechtigten Interessen des Verurteilten? Letzteres ist die übliche Formulierung in unserer heutigen Gesetzgebung. Das entspricht dem normal geltenden staatlichen Verhältnismässigkeitsprinzip, und genau dieses würde mit der anderen Formulierung eigentlich über Bord geworfen.

Wir müssen, wenn wir den Opferschutz ausbauen, immer klar die Richtlinie vor Augen haben, dass Verhältnismässigkeit - ich sage das zum x-ten Mal - nichts mit Nachsicht und nichts mit Milde zu tun hat. Verhältnismässig heisst, dass im Einzelfall ein Schritt nötig und angemessen ist. Genau das will die Formulierung des Bundesrates, während die Formulierung der Mehrheit das de facto ausser Kraft setzt.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, bei der Minderheit Markwalder, sprich beim Bundesrat zu bleiben.

Die Diskussion zu diesem Abschnitt ist ein bisschen ähnlich wie bei der sogenannten Pädophilen-Initiative. Das hat aber nichts mit Täterschutz zu tun - ich sage auch das zum hundertsten Mal. Vielmehr hat es damit zu tun, dass es eben auch nicht so ist, dass unsere Vollzugsbehörden einfach die Interessen der Opfer nicht wahren oder dass gewissermassen die nicht mehr kontrollierbaren Interessen des Opfers vorgehen. Vielmehr bleibt der Monopolanspruch beim Staat, und mit diesem Gesetz gibt es eine Erweiterung der Informationsrechte. Diese Rechte können aber nur verhältnismässig ausgeübt werden.