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Markwalder Christa · Nationalrat · 2014-05-08

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-05-08

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst die neuen Informationsrechte des Opfers. So sollen Opfer von Straftaten nicht nur über das laufende Strafverfahren, sondern auch über wesentliche Entscheide zum Straf- und Massnahmenvollzug des Täters informiert werden. Mit der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative können Gesetzeslücken geschlossen und die Opferrechte gestärkt werden. Dies ist aus liberaler Sicht richtig und begrüssenswert. Jedoch soll der Kreis der Berechtigten nicht beliebig ausgeweitet werden, wie dies die Kommission während der Ausarbeitung dieser Vorlage beschloss. Auch der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme, dass der Kreis der zu einem Gesuch berechtigten Personen in Anlehnung an die Strafprozessordnung definiert und damit eingeschränkt werden soll.

In meinen Minderheitsanträgen habe ich die Verbesserungsvorschläge des Bundesrates aufgenommen. Ich bitte Sie, diese zu unterstützen. Da es sich beim Minderheitsantrag II zu Artikel 92a Absätze 1 und 5 um eine Präzisierung des Minderheitsantrages I handelt, ziehe ich den Minderheitsantrag I zugunsten des Minderheitsantrages II zurück und werde dies dann auch noch separat begründen.

Erinnern wir uns aber zunächst einmal: Die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer, "Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers", verlangt, dass Opfer von Straftaten von den Behörden auch über den Strafvollzug des Täters und über wesentliche Haftentscheide informiert werden. Von Angehörigen und Dritten war weder im Initiativtext noch in der Begründung die Rede. Nun ist es tatsächlich so, dass nicht nur ein Opfer ein Interesse daran haben kann zu wissen, wann ein Straftäter entlassen wird, in eine andere Vollzugsanstalt verlegt wird oder Hafturlaub erhält. Auch Angehörige von Opfern können ein solches Interesse haben, wobei nicht zu vergessen ist, dass die Interessen von Opfern und ihren Angehörigen nicht immer kongruent sein müssen. Schliesslich hat die Kommissionsmehrheit den Kreis der berechtigten Personen auch auf Dritte ausgedehnt, welche über ein schutzwürdiges Interesse verfügen. Dies ist jedoch eine undefinierte [PAGE 760] Personengruppe und sollte deshalb nicht in die Vorlage aufgenommen werden.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsanträgen zu folgen, die die Verbesserungsvorschläge des Bundesrates aufnehmen.