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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-05-08

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-05-08

Wortprotokoll

In Artikel 36a geht es um das Verbot der aggressiven Werbung. Die Kommissionsmehrheit will im Gesetz lediglich den Grundsatz festhalten, dagegen aber die Formulierung, was aggressive Werbung ist, der Branche überlassen. Die Minderheit Maire Jacques-André zu den Absätzen 1 und 2 will zusammen mit dem Bundesrat wenigstens sichern, dass Werbung, die speziell Jugendliche und junge Erwachsene anspricht, verboten ist. Diese Haltung teilt auch die Fraktion der Grünen.

Sie ist mit der Minderheit Maire Jacques-André und dem Bundesrat zudem der Auffassung, dass der Bundesrat die Kompetenz zur Regulierung erhalten soll, falls die Kreditinstitute nicht angemessen umschreiben, welche Werbung als aggressiv zu gelten hat. Die vollständige Selbstregulierung durch die Branche halten wir Grünen für ein zu grosses Risiko. Die Branche hatte nun eineinhalb Jahre Zeit, eine Konvention zur Selbstregulierung von sich aus in Kraft zu setzen. Ihren Entwurf liess sie der vorberatenden Kommission im Herbst 2012 zukommen. Was ist seither gegangen? Hat die Branche von sich aus gehandelt?

Auf Anfrage des Kommissionssekretariats antwortete der Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute, der Selbstregulierungsentwurf liege nach wie vor unverändert vor. Der Verband zeigte sich überzeugt, es werde gelingen, die Konvention auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesrevision ebenfalls in Kraft zu setzen. Mit anderen Worten: Achtzehn Monate lang blieb der Konventionsentwurf liegen; der Verband will gemäss zitiertem Schreiben nicht einmal Gewähr bieten, dass die Konvention auf jeden Fall in Kraft gesetzt wird. Die Branche macht nur, was sie muss. Ist unter diesen Voraussetzungen zu erwarten, dass die Branche die Werbung von sich aus so einschränkt, dass sie mit einer Reduktion der Kreditvergaben und damit ihrer Profite rechnen muss? Die Frage ist natürlich rhetorisch.

Es ist wichtig, sich hier nochmals vor Augen zu halten, dass Konsumkredite bei Überschuldungen wesentlich mitspielen. Ihren Beitrag einzudämmen und damit Überschuldung zumindest zu vermindern ist das Ziel der hier diskutierten gesetzlichen Lösung, denn die Folgen von Überschuldung tragen nicht vor allem die kreditgebenden Finanzinstitute, sondern vor allem Staat und Gesellschaft. Werbung beeinflusst das Konsumverhalten, aggressive Werbung hat Wirkung - gerade aggressive Werbung hat Wirkung. Wir Grünen wollen deshalb wenigstens sichern, dass der Bundesrat handeln kann, wenn die Branche es nicht oder ungenügend tut. In diesem Sinne bitten wir Sie, für die Anträge der Minderheit Maire Jacques-André zu stimmen.

Bei Artikel 36b unterstützt die grüne Fraktion den Antrag der Minderheit Meier-Schatz. Der Entwurf der Kommission ist einfach und klar. Wer aggressiv wirbt, muss mit einer Strafe rechnen. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit verkomplizieren die Sache aber unnötig. Sie wollen zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit differenzieren. Diese Konstruktion halten wir für gesucht. Wer wirbt schon fahrlässig aggressiv?

Wir halten mit der Minderheit Meier-Schatz dafür, beim Entwurf der Kommission zu bleiben. Über das Strafmass wird der Richter entscheiden.