preparatory:AB 162924
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-08
Wortprotokoll
Artikel 7 regelt, welche Art von Kleinkrediten vom Schutz des Konsumkreditgesetzes ausgeschlossen sind. Mit Litera f werden im geltenden Recht explizit die sogenannten Expresskredite - Kredite, die eine kürzere Laufzeit haben als drei Monate oder solche mit höchstens vier Raten und einer Laufzeit von zwölf Monaten - ausgeschlossen. Aus Sicht der SP ist es nicht einsichtig, warum gerade diese Kredite ausgenommen werden sollen, wenn man den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Überschuldung ernst nimmt. Es ist klar, [PAGE 750] dass Umgehungsmöglichkeiten geschaffen werden, sobald man Ausnahmen vom Geltungsbereich im Gesetz definiert. Expresskredite können genauso zu Überschuldungssituationen führen. Wir müssen auch sehen, was das nachher in der Praxis heisst, nämlich, dass z. B. die Kreditfähigkeit nicht überprüft werden muss und dass sich die aggressive Werbung dann explizit genau auf diese Expresskredite konzentriert.
Die SP-Fraktion will einen umfassenden Schutz. Wir wollen deshalb, dass diese Litera f, wie sie heute im Gesetz ist, generell gestrichen wird, wir wollen mit der Minderheit II (Birrer-Heimo) die Aufhebung dieser Bestimmung. Damit wollen wir sicherstellen, dass auch die Kredite mit kurzer Laufzeit wie auch die Kredite, die in vier Ratenzahlungen innert zwölf Monaten zurückbezahlt werden müssen, dem Gesetz unterstellt werden.
Wir haben weiter über den Antrag der Minderheit I (Meier-Schatz) zu befinden; das ist die zweitbeste Lösung. Die Minderheit I folgt dem Bundesrat, der einfach nur die ganz kurzzeitigen Kredite aus der Ausnahmebestimmung herausnehmen will. Ich bin dann gespannt auf die Begründung von Frau Bundesrätin Sommaruga, warum sie der Minderheit II (Birrer-Heimo) nicht folgen kann. Ich denke, wenn man den Schutz auch bei den Expresskrediten wirklich umfassend gewähren will, dann gibt es nur eine saubere Lösung, das ist die der Minderheit II. Diese sichert auch, dass dann nicht irgendwelche neuen Umgehungsformen gesucht werden. Das wird die Branche sonst sicher machen.
Also ich bitte Sie: Folgen Sie in der Eventualabstimmung der Minderheit II. Falls dann der Antrag der Minderheit I dem Streichungsantrag der Mehrheit gegenübergestellt wird, folgen wir der Minderheit I. Aber umfassend geschützt sind die Konsumentinnen und Konsumenten nur mit dem Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo).