Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-05-08
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-05-08
Wortprotokoll
Bei Artikel 7 geht es um die Frage, für welche Kredite und Verträge das Konsumkreditgesetz nicht gilt. Aus der Kommission liegen dazu zwei Minderheitsanträge vor. Die grüne Fraktion unterstützt beide, prioritär den weiter gehenden Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo).
Zu den Zielen des Konsumkreditgesetzes gehört, dass die Überschuldung von Konsumentinnen und Konsumenten vermieden werden soll. Diesem Ziel steht die hier diskutierte Gesetzesbestimmung entgegen. Ihr zufolge muss das Gesetz nicht auf Kreditverträge angewendet werden, wenn der Konsument oder die Konsumentin den Kredit innert drei Monaten oder bei nicht mehr als vier Raten innerhalb eines Jahres zurückzahlen muss. Dieser Artikel ist heute ein Schlupfloch. Es werden sogenannte Expresskredite gewährt, bei denen keine Überprüfung der Kreditfähigkeit der Antragsteller stattfinden muss.
Der weiter gehende Minderheitsantrag II (Birrer-Heimo) will diese Gesetzesbestimmung streichen. Der Passus wird auch von Fachinstitutionen der Schuldenprävention zur Streichung empfohlen. Tatsächlich ist nicht einzusehen, weshalb bei Expresskrediten die Kreditfähigkeit nicht überprüft werden muss. Auch solche Kredite können sich schädlich auf Haushaltbudgets auswirken und die Betroffenen in grosse Schwierigkeiten bringen. In der Werbung wird oft auf die rasche Kreditgewährung hingewiesen; sie ist zu einem Lockvogel-Angebot geworden. Wenn der Schutz vor Überschuldung wirksam sein soll, braucht es auch bei Expresskrediten eine sorgfältige Prüfung der Kreditfähigkeit.
Der Antrag der Minderheit I (Meier-Schatz) will das erreichen, was auch der Bundesrat mitträgt. Gemäss diesem Minderheitsantrag und der Stellungnahme des Bundesrates blieben die innert drei Monaten rückzahlbaren Kredite weiterhin vom Konsumkreditgesetz ausgenommen. Eine Frist von drei Monaten sei kurz genug, schreibt der Bundesrat, damit die Kreditnehmer im Voraus sicherstellen würden, den Kredit zurückzahlen zu können. Wir teilen - wie gesagt - diesen Optimismus nicht. Immerhin ist auch der Bundesrat der Ansicht, dieser Artikel des geltenden Rechts sei zu weit gefasst. Deshalb befürwortet er, dass wenigstens die Bestimmung zu den Ratenzahlungen gestrichen wird; das würde die Problematik ein bisschen mildern.
Im Sinne der Ausführungen empfehlen wir vor allem um Zustimmung zum Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo). Sollte er unterliegen, bitten wir um Unterstützung des Antrages der Minderheit I (Meier-Schatz), welche von Herrn de Buman vertreten worden ist.