Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-05-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-05-08
Wortprotokoll
Nicht die Verschuldung, sondern die Überschuldung ist ein gravierendes Problem für die Gesellschaft. Die Gesellschaft bezahlt nämlich nicht nur die sozialen Kosten, sondern sie trägt auch die finanziellen Folgen der Überschuldung. Wir wissen, dass, wer überschuldet ist, als Erstes jeweils die Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlt, die Steuern nicht mehr bezahlt und unter Umständen am Schluss auf Sozialhilfe angewiesen ist. Das heisst, kurz und einfach ausgedrückt: Der Staat respektive wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden zur Kasse gebeten, und zwar überall dort, wo eine Überschuldung nicht verhindert werden konnte.
Auch der Bundesrat vertritt eine liberale Haltung, auch der Bundesrat will die Wirtschaftsfreiheit nur dort einschränken, wo es nötig ist. Wenn es aber darum geht, dass der Staat am Schluss zur Kasse gebeten wird, wenn der Markt versagt und wenn die Branche ihre Verantwortung zu wenig wahrnimmt, dann hat das nichts mit liberaler Haltung zu tun, sondern mit einer Überwälzung der Kosten auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ich denke, das ist etwas, was wir nicht hinnehmen können.
Das Problem ist nicht neu, deshalb hat ja der Gesetzgeber bereits im Jahr 2001 das Konsumkreditgesetz revidiert. Er hat dabei die Mechanismen zum Schutz vor einer Überschuldung verstärkt. Trotz dieser Massnahmen bleibt die Überschuldung auch heute noch ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem.
Der parlamentarischen Initiative Aubert haben Sie Folge gegeben und damit den Willen gezeigt, etwas gegen diese Probleme zu unternehmen. Es stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit die Werbung für Konsumkredite zur Überschuldung beiträgt. Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Parlamentes. Er ist der Ansicht, dass hier Handlungsbedarf besteht, und zwar nicht nur Handlungsbedarf, sondern dringender Handlungsbedarf. Es wird wohl heute kaum mehr bestritten, dass die Werbung für Konsumkredite einer Regulierung bedarf. Einige Regeln dazu finden Sie bereits heute, und zwar im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sind aber weitere Massnahmen erforderlich, das haben die letzten Jahre gezeigt.
Dabei ist natürlich zu bedenken, dass jede neue gesetzgeberische Massnahme verhältnismässig sein muss. Ein absolutes Werbeverbot für Konsumkredite erscheint dem Bundesrat deshalb übertrieben. Ein beschränktes Verbot für aggressive Werbung, wie es von Ihrer Kommission vorgeschlagen wird, ist für den Bundesrat hingegen richtig und auch sachgerecht. Aggressive Werbemethoden verleiten nämlich zu unüberlegten und zu übereilten Entscheidungen. Es geht ja auch darum, solche Entscheide mit aggressiver Werbung möglichst rasch hervorzurufen. Die aggressive Werbung steht auch im Widerspruch zu den Massnahmen, die im Hinblick auf die Überschuldungsprävention vielerorts getroffen werden. Schliesslich ist aggressive Werbung nichts anderes als unlauteres Verhalten, und unlauteres Verhalten können wir nicht dulden.
Der Bundesrat bewertet die Bemühungen der Branche, sich selber gewisse Schranken zu setzen, als einen Schritt in eine gute Richtung. Es muss dann aber sichergestellt werden, dass die Selbstregulierung tatsächlich funktioniert, dass sie ausreichend ist und dass sich die Kreditgeber auch daran halten. Aus diesem Grund schlägt die Mehrheit Ihrer Kommission vor, die Selbstregulierung durch neue Bestimmungen im Konsumkreditgesetz zu ergänzen und damit einen gesetzlichen Rahmen für die Selbstregulierung zu schaffen. Der Bundesrat unterstützt diesen von der Mehrheit der Kommission gewählten Weg. Das Verbot der aggressiven Werbung soll im Konsumkreditgesetz geregelt werden. Das heisst, der Kreditgeber hat die Möglichkeit, den Begriff der aggressiven Werbung selber zu konkretisieren, und der Bundesrat erhält die Kompetenz, den Begriff zu regeln, und zwar dann, wenn die Selbstregulierung nicht funktioniert. Das ist ein bewährtes Vorgehen, das wir in unserem Staat kennen. Schliesslich soll die Sanktion für den Fall eines Verstosses in das Konsumkreditgesetz aufgenommen werden; das ist eigentlich ganz natürlich.
Der Entwurf der Mehrheit Ihrer Kommission enthält weitere Anpassungen des Konsumkreditgesetzes. Sie betreffen hauptsächlich die sogenannten Expresskredite und auch eine Optimierung der Kreditfähigkeitsprüfung. Zu den einzelnen Anträgen vertritt der Bundesrat teilweise eine andere Auffassung als die Mehrheit Ihrer Kommission. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten, und zwar auch deshalb, weil wir in einem liberalen Staat dafür sorgen wollen, dass nicht Marktversagen auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler überwälzt wird. Ich danke Ihnen für das Eintreten.