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Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-11

Wortprotokoll

Ich habe eine Frage an Frau Bundesrätin Sommaruga: Ein Hauptgrund für das Dringlichkeitsrecht im Asylbereich war ja, dem Bundesrat eine Testphase für ein neustrukturiertes Asylwesen zu ermöglichen. Aufgrund dieser knappen gesetzlichen Grundlage hat der Bundesrat im Rahmen einer Testverordnung und entsprechender Ausführungsbestimmungen das notwendige gesetzliche Gerüst geschaffen, um Tests überhaupt durchführen und Zentren einrichten zu können. Nun hat der Bundesrat bekanntlich letzte Woche die Botschaft für die nächste Revision des Asylgesetzes, für die Vorlage 2, verabschiedet. In der Botschaft zur heutigen Vorlage steht, man habe noch keine zehn Monate Erfahrung mit den Testzentren. Es irritiert mich jetzt etwas, dass man bereits nach zehn Monaten eine Botschaft verabschieden kann, die die Neustrukturierung des Asylwesens für die Zukunft im Auge hat, aber erst die Auswertung der Testphase Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und zur Wirksamkeit der neuen Strukturen zulassen wird. Darüber, wie die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit der Neuordnung ausfällt, lässt sich heute aber nicht urteilen.

Ein zweiter Punkt, der mir als Zeitungsleser zu denken gibt, ist das offensichtliche Problem des Bundesrates, im Land überhaupt Standorte zu finden. An einem Standort hat sich ja bereits ein gröberer Streit entfacht. Mich interessiert, wie das aussieht. Haben Sie überhaupt Aussicht darauf, zusammen mit den Kantonen, in den Regionen solche Zentren zu finden?

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