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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-09-11

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-11

Wortprotokoll

Ich bin mir schon bewusst, dass viele Kolleginnen und Kollegen, zwanzig, diese Motion mitunterzeichnet haben. Ich bin aber dankbar, wenn man sich nochmals überlegt, ob es wirklich der richtige Weg ist, diese Frage in dieser Form zu klären.

Wir haben heute ein klares System: Gewichtige, schwere Delikte sind von Amtes wegen zu verfolgen, und Delikte von geringfügiger Bedeutung sind als Antragsdelikte zu verfolgen. Das bedeutet, dass die Justiz nicht für alles und jedes aktiv werden muss. Nun möchte man ein Zweiklassensystem einführen, indem geringfügige Delikte gegenüber allen Personen nur auf Antrag weiterhin verfolgt werden, aber geringfügige Delikte gegenüber Magistratspersonen Offizialcharakter haben sollen. Mir gefällt das nicht. Das ist nicht systemadäquat und dürfte auch die gewünschte Wirkung nicht erzielen.

Entgegen der Aussage des Bundesgerichtes ist es nämlich so, dass eine Partei, die Strafantrag stellt, darauf verzichten kann, im Verfahren die Parteirechte auszuüben, und dementsprechend nicht am Verfahren teilnehmen muss. Aber - das ist jetzt die entscheidende Bemerkung - der grösste Teil der strafbaren Handlungen, auch jene von geringer Bedeutung, kann nur gestützt auf eine Anzeige, gestützt auf Informationen der Geschädigten, in Gang gesetzt werden. Das bedeutet Folgendes: Wenn eine Magistratsperson Opfer einer solchen strafbaren Handlung geworden ist, muss sie diese Handlung bekanntgeben, muss sie eine Anzeige erstatten und allenfalls im Verfahren dann auch als Zeuge auftreten. Das heisst, dass auch ein Offizialdelikt die entsprechenden Beamten und Magistratspersonen nicht davon [PAGE 777] befreit, allenfalls in einem Verfahren irgendeine Rolle zu spielen. Dementsprechend bin ich überzeugt, dass zwar ein Problem besteht, aber dass dieses Problem nicht gelöst wird, indem man eine Zweiklassengesellschaft in unser System einführt.