Vischer Daniel · Nationalrat · 2011-09-27
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-09-27
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen. Ich ersuche Sie sodann, die Einzelanträge abzulehnen. Es geht hier um das Einsichtsrecht. Der Bundesrat hat hier eine gute Lösung vorgeschlagen, der Bundesrat hat datenschutzkonform gehandelt. Sie haben das eingeschränkt, eigentlich aus nicht plausiblen Gründen. Wieso will das Parlament eigentlich beim Einsichtsrecht restriktiver sein als der Staatsschutz selbst? Das ist nicht einsichtig. Da fehlen mir auch plausible Erklärungen der Herren Hochreutener und Schwander.
Wir haben nun aber mit den Einzelanträgen eine neue Situation. Die mutigen Antragsteller in der Kommission haben natürlich gemerkt, dass ihre Vorstellung nicht standhält, und haben jetzt die Anträge fürs Plenum ausgebaut. Ich meine, es ist ja schon ein Unikum, dass wir in einer Plenumsdebatte gewissermassen Legiferierung per Einzelanträge von Mitgliedern der zuständigen Kommission machen. Es ist mir nicht bekannt, dass es dies sehr oft gibt. Es zeigt auch den Mangel am Ganzen: Es ist ein Schnellschuss.
Es ist eben ein materielles Problem. Wenn Sie eine andere Fassung des Artikels wollen, dann müssen Sie auf das BPI zurückkommen. Das BPI war lange in Beratung, damals noch unter Bundesrat Blocher. Damals gab es einen neuen EMRK-Entscheid. Das zwang Herrn Vez umzudenken; nach langem Hin und Her musste er eingestehen, dass wir im BPI eine EMRK-konforme Fassung legiferieren müssen. Hier haben wir davon die Artikel 7 und 8 übernommen. Die Artikel 7 und 8 bilden eine Einheit.
Herr Fluri und Herr Hochreutener und in diesem Sinne auch Herr Schwander legiferieren nun unvollständig, indem sie, wenn ich das richtig sehe, nur Artikel 8 BPI übernehmen oder einbauen. In diesem Sinne geht das so nicht: Mit dieser einseitigen Übernahme aus dem BPI sind jetzt eben die EMRK-konformen Voraussetzungen nicht mehr gewahrt, denn es geht z. B. auch um die Einsichtsgesuche betreffend das System Isis. Es ist nicht nur eine staatsschutzrelevante Frage, es geht nicht nur um staatsschutzrelevante Fakten. Was geschieht dann?
Das alles ist in diesem Antrag der Herren Fluri und Hochreutener noch unausgegoren. Es ist auch falsch, wenn am Schluss der Datenschutzbeauftragte den Leuten mitteilen muss, was geschehen ist. Das ist, mit Verlaub gesagt, die Aufgabe der zuständigen Leute des NDB.
Vor diesem Hintergrund ist der klügste Weg, beim Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer zu bleiben. Jedenfalls [PAGE 1689] kann es nicht sein, dass heute per Schnellschuss irgendwelche Einzelanträge übernommen werden.