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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-09-27

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-27

Wortprotokoll

Als ich die Zusatzbotschaft sah, dachte ich: Das ist die abgespeckte Zweitauflage. Aber in einem Punkt muss man Bundesrat [PAGE 1688] Maurer ein Kränzchen winden: Er hat wirklich gelernt. In dieser Botschaft ist neu vorgesehen, dass wir ein direktes Einsichtsrecht bei den Staatsschutzakten haben und dass bei einer Güterabwägung die Einsicht nur durch das Gericht wegen eines öffentlichen Interesses verweigert werden kann. Der Ständerat ist diesem Entwurf gefolgt. Er entspricht einem Anliegen von Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern - ich erinnere Sie an den Fichenskandal. Er entspricht auch einem Anliegen von Kantonen wie z. B. dem Kanton Basel-Stadt.

Die Kommissionsmehrheit beantragt nun, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und beim geltenden Recht zu bleiben. Der Beschluss unseres Rates ist jedoch nicht nur inkonsistent und ein grosser Rückschritt, sondern auch unter rechtlichem Gesichtspunkt nicht haltbar, weil er keinerlei Rechtsschutz vorsieht; darauf hat bereits der Ständerat verwiesen.

Ich bitte Sie mit der Minderheit, den mutigen Entscheid zu unterstützen, den Bundesrat Maurer damals mit dem direkten Einsichtsrecht fällte. Er ist inzwischen allerdings auch nicht mehr so sicher, ob er daran festhalten will, was ich ausserordentlich bedauere. Ein solcher Entscheid wäre wirklich ein Fortschritt im Rahmen dieser Revision.

Nun liegen Ihnen drei gleichlautende Anträge von Mitgliedern der Kommission für Rechtsfragen vor, die Anträge Fluri, Schwander und Hochreutener. Dass die Antragsteller jetzt mit diesem Antrag ins Plenum kommen, zeigt, dass sie selber nicht so genau wissen, was sie wollen, sonst hätten sie den ausformulierten Antrag bereits in der Kommission gestellt. Wenn man ihren Kompromissantrag materiell gewichten will, muss man Folgendes sagen: Er ist zumindest unter rechtlichem Gesichtspunkt etwas besser als der Beschluss unseres Rates, weil er einen Rechtsschutz gewährleistet. Er ist aber ein riesiger Rückschritt im Vergleich zu dem, was uns der Bundesrat ursprünglich vorgelegt hat, weil er nur ein indirektes Einsichtsrecht gewährt, während der Vorschlag von Bundesrat Maurer ein direktes Einsichtsrecht vorsah, wie wir es seit Jahren fordern.

Ich bitte Sie also, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, der vom Ständerat gutgeheissen worden ist.