Gross Jost · Nationalrat · 2001-11-16
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-16
Wortprotokoll
Ich möchte den Bund verpflichten, dafür zu sorgen, dass sämtliche Verpflichtungen der bisherigen Arbeitgeber aus der Sozialplanpflicht - insbesondere gemäss Gesamtarbeitsvertrag nach Artikel 333 OR - erfüllt werden, und die Arbeitslosenversicherung soll für geleistete Insolvenzentschädigung ein entsprechendes Regressrecht erhalten.
Das vorliegende Sanierungskonzept des Bundes hat eine unternehmerische Dimension. Es hat aber auch eine sozialpolitische Dimension, nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei der New Swissair oder bei der New Crossair eine zweite Chance erhalten. Es werden [PAGE 1509] Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Strecke bleiben, die vielleicht Jahrzehnte für die Swissair gearbeitet haben, und zwar nicht nur gut bezahlte Piloten, sondern auch Menschen mit kleinem Einkommen. Für diese ist angesichts des eklatanten Versagens der Wirtschaftselite dieses Landes eine Welt zusammengebrochen. Wer fühlt sich, frage ich Sie, ausserhalb der Gewerkschaften, für diese Menschen verantwortlich? Die Wirtschaft verweist auf die Nachlass- oder Konkursmasse der bisherigen Unternehmen, ohne dass irgendjemand weiss, wie viel Geld in der Kasse ist.
Ein bekannter Bankier, Mitglied des amtierenden Verwaltungsrates der Swissair, weibelt bei Parlamentariern, der Bund solle ein weiteres Mal das Füllhorn für die Finanzierung von Sozialplänen öffnen. Dass irgendein amtierender oder ehemaliger Verwaltungsrat der Swissair freiwillig einen Solidaritätsbeitrag für die Opfer der abenteuerlichen Hunter-Strategie leistet, ist offenbar nicht zu erwarten. Eine Weile sah es sogar aus, als ob nicht einmal die Sonderprüfung zur Abklärung der Verantwortlichkeiten finanziert werden könnte. Dieser Kredit ist jetzt sichergestellt, aber gleich auch wieder durch den Sachwalter in einem Schreiben an Bundesrat und Bundesversammlung in Frage gestellt.
Die verantwortlichen Verwaltungsräte sagen, dass sie zahlen, wenn sie dazu gemäss Haftungsrecht verpflichtet werden. Wie tröstlich: Wenn sie der Richter zwingt, zahlen sie.
Herr Bührer von der FDP sagt, die Finanzierung von Sozialplänen durch den Bund sei ein gefährliches Präjudiz. Aber vielleicht sollte er auch einmal in der Sozialpolitik über den ordnungspolitischen Schatten springen.
Was macht der Bundesrat? Er lässt durch ein Wunsch- oder Gefälligkeitsgutachten des Bundesamtes für Justiz die Meinung verbreiten, Artikel 333 OR sei auf Insolvenzverfahren, Nachlass oder Konkurs nicht anwendbar. Damit wäre auch die neue Gesellschaft aus dem Schneider. Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der überwiegenden rechtlichen Lehre - ich muss nicht auf entsprechende Urteile verweisen. Auch Professor Geiser hat soeben auf die unhaltbaren Konsequenzen einer solchen Auffassung verwiesen, wenn die neue Gesellschaft für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Verträge aushandeln müsste. Die Meinungsäusserung des Bundesamtes wird jetzt relativiert; das letzte Wort habe jetzt der Richter. Das ist richtig.
Wir sollten nicht im Parlament über die Rechtsfrage der Anwendbarkeit von Artikel 333 OR befinden. Aber wir haben ein politisches Signal zu setzen. Der Bundesrat ist in die Pflicht zu nehmen, die Sozialplanpflicht nach Individual-, Kollektiv- und Gesamtarbeitsvertrag auf der Grundlage von Artikel 333 OR gegen die bisherigen Arbeitgeber und die Betriebserwerber durchzusetzen. Wenn die Arbeitslosenversicherung Insolvenzentschädigung zahlt, soll ihr ein entsprechendes Rückgriffsrecht zustehen. Das ist der Kern der gestellten Anträge.
Der Bund ist Aktionär der alten und der neuen Gesellschaft. Er trägt eine Mitverantwortung für die betroffenen Menschen. Wenn er schon nicht selber Geld für die Finanzierung der Sozialpläne aufbringen will, dann hat er wenigstens dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen nach Artikel 333 OR erfüllt werden. Die unvermeidlichen Opfer der Crashstrategie dürfen nicht ins juristische Niemandsland fallen. Die Verpflichtungen gegenüber dem entlassenen und frühpensionierten Personal sind keine Geschenke, sondern sind in Gesamtarbeitsverträgen verankert. Leider haben wir, anders als in den meisten EU-Staaten, keine gesetzliche Sozialplanpflicht - ein altes Postulat unserer Partei. Darum geht es aber hier nicht. Es geht um die Erfüllung gesamtarbeitsvertraglicher Pflichten. Wie soll der Bund solche Pflichten - z. B. bei den flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU - in der Privatwirtschaft durchsetzen, wenn er hier nicht bereit ist, politische Verantwortung gegenüber den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu übernehmen?