Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-09-27
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-27
Wortprotokoll
Es geht hier um zwei Fragen. Die erste Frage lautet: Müssen wir das Sanierungsrecht revidieren? Wenn wir diese Frage mit Ja beantworten, stellt sich eine zweite Frage: Müssen wir das OR ergänzen, oder müssen wir allenfalls das SchKG revidieren? Es liegt heute lediglich eine Revision des SchKG vor. Aus dieser Optik müssten wir eigentlich sagen, es liege nicht alles vor, was vorliegen müsste, damit wir diese Fragen beantworten können. Also ist es an und für sich klar, dass wir Nichteintreten beschliessen.
Was ist das Ziel dieser Vorlage? Das Ziel dieser Teilrevision des SchKG ist es, die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Verschiedene Schwachstellen sollen durch punktuelle Verbesserungen des geltenden Rechts beseitigt werden. Die Vorlage sieht folgende Neuerungen vor: Die Nachlassstundung soll auch zu reinen Stundungszwecken bewilligt werden können; der aktienrechtliche Konkursaufschub soll aufgehoben und in das Nachlassverfahren des SchKG integriert werden; die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Nachlassvertrages werden gelockert; bei Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz soll unterschieden werden, ob ein Liquidationsfall oder eine Nachlassstundung zum Zwecke der Sanierung vorliegt. Als weiteres Ziel soll der Schutz vor vorschnellen Liquidationshandlungen gestärkt werden. Bei Betriebsübernahme im Insolvenzfall entfällt die Pflicht zur Übernahme aller bisherigen Arbeitsverträge. Im Gegenzug erfolgt ein Ausgleich über den Sozialplan. Auch ein wichtiges Ziel: Das Privileg für Forderungen aus der Mehrwertsteuer wird aufgehoben.
Auch wenn einzelne dieser Punkte auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, so bedeutet diese Revision lediglich - ich sage es ein wenig salopp - eine Verschnaufpause. Wenn eine Verschnaufpause gewährt wird, geht es um die Frage: Zulasten welcher Parteien erfolgt eine Verschnaufpause? Oder anders gefragt: Muss überhaupt eine Verschnaufpause gewährt werden? Es geht hier nicht um Allianzen, es geht hier um die Frage oder um die Feststellung, ob ein Sanierungsfall tatsächlich über Nacht eintritt. Das ist eine rhetorische Frage, und darauf muss ich Ihnen klar sagen: Nein, von heute auf morgen passiert kein Sanierungsfall. Ein guter Unternehmer merkt das rechtzeitig und leitet entsprechende Massnahmen ein. Das sind auch meine persönlichen Feststellungen.
Es wird gesagt, eine Schwachstelle bestehe darin, dass die Sanierung zu spät eingeleitet wird. Warum wird eine Sanierung zu spät eingeleitet? Das ist nicht eine Frage des Gesetzes. Das ist eine Frage des Unternehmers, der eben die Sanierung zu spät einleitet. In 100 Prozent der Fälle, mit denen ich in der Vergangenheit zu tun hatte, war dies der Fall. Leider, leider war dies der Fall!
Als Schwachstelle wird zudem genannt, dass bei einem Gesuch um Nachlassstundung die Verfahrenshoheit auf die Gerichte, Sachwalter oder Gläubiger übergehe. Auch das ist unserer Meinung nach kein Mangel des heutigen Gesetzes. Es geht nämlich vielmehr um Gläubigerschutz, und das Spektrum der Gläubiger reicht von den Lieferanten bis zu den Arbeitnehmern. Nehmen wir von unserer Seite einmal die Lieferanten. Das sind auch KMU. Wenn diese das Geld nicht bekommen, dann sind eben die Arbeitsplätze der Lieferanten gefährdet. Ich bitte Sie einfach, diese Kette zu berücksichtigen und diese Kette zu beachten. Für die Sanierung und Rettung einer Firma braucht es unserer Meinung nach gute Lieferanten, die nicht verärgert und hingehalten werden dürfen.
Wenn ein Unternehmer feststellt, dass etwas nicht mehr so läuft, wie es sollte, und rechtzeitig die Sanierung einleitet, dann gibt es immer Lösungen. Aber diese Lösungen kommen nicht vom Gesetz her, sondern diese Lösungen kommen vom Unternehmer, der seine Arbeitsplätze retten will. Dann gibt es Lösungen seitens der Geldgeber, seitens der Lieferanten, seitens der Mitarbeiter und seitens der Banken. Das ist die Realität. Unserer Meinung nach ist es der falsche Ansatz, wenn sich Unternehmer zulasten von Lieferanten, von Geldgebern noch eine Verschnaufpause gewähren, obschon sie schon viel früher eine Sanierung hätten einleiten müssen.
Ich bitte Sie daher, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
[VS]