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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-09-27

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-27

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Die Kommission für Rechtsfragen hat zwischen März und Juni dieses Jahres eine komplette Kehrtwende vollzogen. Sie kam im Juni auf das Eintreten zurück und beschloss Nichteintreten.

Meine Minderheit und zugleich auch die FDP-Liberale Fraktion sind jedoch nach wie vor der Meinung, dass es richtig ist einzutreten, und zwar aus folgenden Gründen: Nach dem Grounding der Swissair herrschte einhellig die Meinung, dass im schweizerischen Insolvenzrecht Revisionsbedarf besteht. Insbesondere wurde die Einführung eines Sanierungsrechts nach dem Vorbild des amerikanischen "Chapter 11" mit Einschränkung der Gläubigerrechte postuliert. Der Bundesrat wurde, wie üblich, mit zahlreichen Vorstössen bombardiert. Er setzte eine Arbeitsgruppe ein, deren Vorschläge nun mit der vorliegenden Vorlage umgesetzt werden sollen.

Das zentrale Anliegen besteht darin, dass die Nachlassstundung nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder Konkurs endet, sondern vermehrt auch lediglich zu reinen Stundungszwecken bewilligt werden kann. In Fachkreisen wird bedauert, dass mit der Vorlage nicht auch das Obligationenrecht geändert wird, damit Sanierungen bereits vor der Einleitung des Nachlassverfahrens ermöglicht werden. Wenn ein Verwaltungsrat zum Richter geht, gesteht er damit ja eigentlich bereits gescheiterte Sanierungsbemühungen ein. In der Kommission habe ich dieses Anliegen aufgenommen und Antrag für eine Motion gestellt, mit welcher der Bundesrat beauftragt würde, das OR mit Bestimmungen für Sanierungsmöglichkeiten bei der Aktiengesellschaft vor Einleitung des im SchKG geregelten Nachlassverfahrens zu ergänzen. Der Antrag wurde sistiert, um die Detailberatung vorzuziehen. In der Folge kam es aufgrund einer Allianz von total widersprüchlichen Interessen zur Kehrtwende, von der ich bereits gesprochen habe.

Wenn wir Nichteintreten beschliessen, verzögern wir die Beschlussfassung zu den sinnvollen und nötigen Änderungen des Sanierungsrechts im SchKG. Eine griffige Lösung braucht beides, Regelungen im SchKG und im OR. Auch das Bundesamt für Justiz kam in einem Arbeitspapier vom 20. April 2011 zum Ergebnis, dass man eine Ergänzung im OR vornehmen könnte, dass das OR die Reglementierung im SchKG jedoch nicht zu ersetzen vermag. Die Ergänzung im OR ersetzt die Revision des SchKG also nicht. Das wird hier in der widersprüchlichen Allianz, die zur Ablehnung der Vorlage beziehungsweise zum Antrag auf Nichteintreten führte, auch verkannt.

Es wäre jetzt sehr sinnvoll, einzutreten und dann die Detailberatung durchzuführen. Selbstverständlich gibt es einige Punkte in der Vorlage, über die man diskutieren kann. Genau dazu dient ja jeweils auch die Detailberatung. Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass am Wirtschaftshimmel Gewitterwolken aufziehen. Auch unter diesem Gesichtspunkt wäre es bedauerlich, wenn unser Rat die Chance für die Revision des Sanierungsrechts vorbeiziehen lassen würde.

Im Namen der Minderheit und zugleich auch der FDP-Liberalen Fraktion ersuche ich Sie um Eintreten auf die Vorlage.

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