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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2014-03-20

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Jetzt geht es darum, Farbe zu bekennen in Bezug auf die Frage, wie diese Initiative umzusetzen ist. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, gemäss der Durchsetzungs-Initiative vorzugehen; es gehe nicht an, den Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative noch einmal aufzuwärmen, da er ja vom Volk abgelehnt worden sei. Das ist das, was die Mehrheit sagt.

Wir Grünen schlagen Ihnen vor, nicht den Pfad der Durchsetzungs-Initiative zu beschreiten, sondern die Ausschaffungs-Initiative nach aller Vernunft - nach aller Vernunft! - umzusetzen und daher dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen. Wir sollen bei der Ausschaffung eine Verhältnismässigkeitsprüfung vorsehen, wir sollen einen differenzierten Deliktskatalog vorsehen, und wir sollen die fundamentalen Grundsätze des Menschenrechtsschutzes berücksichtigen. Aus diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.

Heisst das, dass wir schlechte Verlierer sind oder dass wir das Abstimmungsergebnis nicht akzeptieren? Sind wir etwa sogar schlechte Demokraten? Nein, aber wir setzen die Ausschaffungs-Initiative so um, wie es ein vernünftiger Gesetzgeber tut. Wir halten den Gerichten den Spielraum frei, jeden Einzelfall zu prüfen, damit sie die Grundsätze der Verhältnismässigkeit anwenden können. Wir nehmen damit unseren Auftrag wahr, zwischen zuwiderlaufenden Interessen Lösungen zu finden. Das ist Politik.

Es wurde gesagt, dass wir jetzt nicht eine Neuauflage des direkten Gegenvorschlages zur Ausschaffungs-Initiative bringen können. Oh doch! Oh doch, das können wir, das können wir sehr wohl! Wir hatten die Ausschaffungs-Initiative und den Gegenvorschlag abgelehnt, weil wir das [PAGE 498] geltende Recht für ausreichend hielten. Das war der Grund, weshalb wir sie abgelehnt haben. Heute würde ich vielleicht auch anders entscheiden. Wir wollten eben beides nicht, weil wir der Meinung sind, dass das geltende Recht reicht. Für uns hat sich die Ausgangslage seit der Debatte über die Ausschaffungs-Initiative und seit dem Abstimmungskampf geändert. Heute streben wir eine Umsetzung der Initiative an, die dem seinerzeitigen direkten Gegenvorschlag entspricht. Es stimmt, wir hatten diesen Gegenvorschlag seinerzeit abgelehnt, weil wir überhaupt keine Änderung wollten. Damit sind wir unterlegen, und jetzt setzen wir um, was angenommen worden ist - aber wir setzen es vernünftig um. Wir sollten nicht, nur weil die Ausschaffungs-Initiative angenommen worden ist, plötzlich unvernünftig legiferieren. Ich war immer überzeugt, dass das geltende Recht ausreicht, um Ausschaffungen im erwünschten Mass zu ermöglichen.

Für mich geht eigentlich bereits das geltende Recht zu weit. Vielleicht haben Sie auch im "Tages-Anzeiger" die Geschichte von diesen zwei Junkies gelesen, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht haben und die jetzt nach Italien ausgeschafft werden, in ihr Heimatland, in dem sie aber nie gelebt haben, das sie nur aus den Ferien kennen. Eine Ausschaffung in einem solchen Fall ist doch eine höchst problematische Massnahme, welche der Problemstellung überhaupt nicht gerecht wird. Dieses Beispiel zeigt, wie eben ein guter Verfassunggeber, Gesetzgeber und Gerichte zusammenwirken sollten. Für die Stimmberechtigten ist klar, dass Drogendealer auszuschaffen sind, und dafür haben sie der Ausschaffungs-Initiative zugestimmt. Für mich ist klar, dass wir diese Bestimmungen im Rahmen des Rechtes umsetzen müssen und nicht gegen das Recht. Die Gerichte schliesslich müssen am Ende die Gelegenheit haben, das Gesetz nach allen Regeln der Rechtsstaatlichkeit im Einzelfall anzuwenden. Dafür wählen wir hier die Mitglieder unserer Gerichte. Ich hoffe, wir wählen die besten Mitglieder in unsere Gerichte. Wir statten sie mit den nötigen Mitteln aus, damit sie diese Aufgabe in richterlicher Rechtsfindung wahrnehmen können.

Wir Grünen streben eine rechtsstaatliche, vernünftige, völkerrechtskonforme Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative an. Wir bitten Sie daher, nicht der Mehrheit zu folgen, sondern den jeweiligen Minderheiten und dem Bundesrat.